Wohnungsbauförderung
Beratung zu allen Fragen der Antragstellung, Prüfung und Bearbeitung von Anträgen für zinsverbilligte Darlehen für den Eigenheimneubau sowie den Erwerb und die Modernisierung von Eigenwohnraum, Vorprüfung von Anträgen zur Modernisierung und Neubau von Mietwohnungen.
- formgerechter Antrag
- zeichnerische Unterlagen
- Kosten- und Wohnflächenberechnung
- Eigentums- und Einkommensnachweis
Formulare erhalten Sie unter der aufgeführten Telefonnummer.
Die Förderung des Eigenheimneubaus sowie der Erwerb und die Modernisierung von Eigenwohnraum sind einkommensabhängig, mit dem Bau bzw. mit dem Erwerb darf nicht vor Antragstellung der Maßnahme begonnen werden. Die Nutzung aller Maßnahmen muss langfristig gesichert sein.
- Annahme der Anzeige des Abbruchs einer Anlage
- Antrag und Standortvergabe zu Baumpflanzungen
- Auskünfte und Beratung von Bürgern, Investoren, Gutachtern etc. zu Belangen der räumlichen Stadtentwicklung
- Ausstellung des Zeugnisses zur Teilung von Grundstücken
- Bau von Spielplätzen und Freizeitanlagen
- Bau-Ordnungswidrigkeitsverfahren (Buß- und Zwangsgelder)
- Bauberatung und Information
- Baukontrollen aufgrund von Nachbarbeschwerden, Bauüberwachung
- Bearbeitung bzw. Prüfung bautechnischer Nachweise (§ 65 ThürBO)
- Bearbeitung und Bescheidung von Bauvoranfragen
- Bearbeitung von Anträgen auf Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
- Bearbeitung von Anträgen zu Werbeanlagen
- Beratung zu Bauvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes (insbesondere verfahrensfreie Bauvorhaben nach § 63 ThürBO)
- Beratung zu Fragen des öffentlichen Baurechts
- Beratung zu Wohnstandorten
- Erstellung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach Wohnungseigentumsgesetz
- Erteilung von Negativattesten über Nichtbestehen bzw. Nichtausübung eines gesetzlichen Vorkaufsrechts
- Förderung im Rahmen der Dorferneuerung
- Grabungen in Grünflächen / Grabegenehmigungen
- Grundstücksverkehrsgenehmigung
- Prüfung von Anträgen auf Abweichung nach § 66 der Thüringer Bauordnung
- Prüfung von Anträgen auf Eintragung einer Baulast in das Baulastenverzeichnis
- Prüfung von Anträgen gemäß § 64 Thüringer Bauordnung -Genehmigungsfreistellung
- Prüfung von Anträgen im vereinfachten Genehmigungsverfahren (§ 62 ThürBO)
- Prüfung von Bauanträgen im Baugenehmigungsverfahren (§ 63 ThürBO)
- Prüfung von planungsrechtlicher Zulässigkeit von Vorhaben
- Stellplatzablösevertrag, Stellplatzablösegebühr