Prüfung von Anträgen auf Eintragung einer Baulast in das Baulastenverzeichnis
Durch Erklärung einer Baulast übernehmen Grundstückseigentümer öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem ihre Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen (z.B. Zuwegung oder Erschließung) nach § 90 Thüringer Bauordnung.
- formeller Antrag
- beglaubigter Grundbuchauszug vom belasteten Grundstück (nicht älter als 4 Wochen)
- Handelsregisterauszug (nicht älter als 4 Wochen)
- aktueller Auszug aus der Liegenschaftskarte - Format A4, maximal Format A3
- 4 Lagepläne mit eingezeichneter und bemaßter Baulastfläche von einem amtlich bestellten Vermessungsingenieur
Zuständigkeitsbereiche in der Sachbearbeitung
- Frau Bauman für die Gemarkungen
- Azmannsdorf, Büßleben, Dittelstedt, Erfurt-Mitte, Hochstedt, Kerspleben, Linderbach, Melchendorf, Niedernissa, Rohda, Töttleben, Urbich, Vieselbach, Wallichen, Willrode, Windischholzhausen
- Frau Bauman/Frau Gentzsch für die Gemarkungen
- Erfurt-Nord, Gispersleben-Kiliani, Gispersleben-Viti, Ilversgehoven, Kühnhausen, Mittelhausen, Schwerborn, Stotternheim
- Frau Gentzsch für die Gemarkungen
- Alach, Bindersleben, Bischleben, Egstedt, Erfurt-Süd, Ermstedt, Frienstedt, Gottstedt, Hochheim, Marbach, Möbisburg, Molsdorf, Rhoda, Salomonsborn, Schmira, Tiefthal, Töttelstedt, Waltersleben
- Annahme der Anzeige des Abbruchs einer Anlage
- Antrag und Standortvergabe zu Baumpflanzungen
- Auskünfte und Beratung von Bürgern, Investoren, Gutachtern etc. zu Belangen der räumlichen Stadtentwicklung
- Ausstellung des Zeugnisses zur Teilung von Grundstücken
- Bau von Spielplätzen und Freizeitanlagen
- Bau-Ordnungswidrigkeitsverfahren (Buß- und Zwangsgelder)
- Bauberatung und Information
- Baukontrollen aufgrund von Nachbarbeschwerden, Bauüberwachung
- Bearbeitung bzw. Prüfung bautechnischer Nachweise (§ 65 ThürBO)
- Bearbeitung und Bescheidung von Bauvoranfragen
- Bearbeitung von Anträgen auf Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
- Bearbeitung von Anträgen zu Werbeanlagen
- Beratung zu Bauvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes (insbesondere verfahrensfreie Bauvorhaben nach § 63 ThürBO)
- Beratung zu Fragen des öffentlichen Baurechts
- Beratung zu Wohnstandorten
- Erstellung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach Wohnungseigentumsgesetz
- Erteilung von Negativattesten über Nichtbestehen bzw. Nichtausübung eines gesetzlichen Vorkaufsrechts
- Förderung im Rahmen der Dorferneuerung
- Gewährung der Einsichtnahme in das Bauaktenarchiv
- Grabungen in Grünflächen / Grabegenehmigungen
- Grundstücksverkehrsgenehmigung
- Prüfung von Anträgen auf Abweichung nach § 66 der Thüringer Bauordnung
- Prüfung von Anträgen gemäß § 64 Thüringer Bauordnung -Genehmigungsfreistellung
- Prüfung von Anträgen im vereinfachten Genehmigungsverfahren (§ 62 ThürBO)
- Prüfung von Bauanträgen im Baugenehmigungsverfahren (§ 63 ThürBO)
- Prüfung von planungsrechtlicher Zulässigkeit von Vorhaben
- Stellplatzablösevertrag, Stellplatzablösegebühr
- Wohnungsbauförderung