Ausstellung des Zeugnisses zur Teilung von Grundstücken
Ein Zeugnis zur Teilung eines Grundstücks wird über die baurechtliche Unbedenklichkeit ausgestellt. Diese Unbedenklichkeitsbestätigung ist keine Genehmigung und eine freie Entscheidung des Beteiligten (Eigentümer, Erwerber).
- formelles Antragsformular (2-fach)
- aktueller Auszug aus der Liegenschaftskarte - Format A4, maximal Format A3 (2fach)
- maßstäblicher Plan der geplanten Teilung (2fach),
- beglaubigter Grundbuchauszug (nicht älter als 4 Wochen; erhältlich beim Amtsgericht Erfurt, Grundbuchamt, Rudolfstraße 46, 99092 Erfurt, Tel. 0361 3776001) (1fach)
Zuständigkeitsbereiche in der Sachbearbeitung
- Frau Bauman für die Gemarkungen
- Azmannsdorf, Büßleben, Dittelstedt, Erfurt-Mitte, Hochstedt, Kerspleben, Linderbach, Melchendorf, Niedernissa, Rohda, Töttleben, Urbich, Vieselbach, Wallichen, Willrode, Windischholzhausen
- Frau Engelhardt für die Gemarkungen
- Erfurt-Nord, Gispersleben-Kiliani, Gispersleben-Viti, Ilversgehoven, Kühnhausen, Mittelhausen, Schwerborn, Stotternheim
- Frau Gentzsch für die Gemarkungen
- Alach, Bindersleben, Bischleben, Egstedt, Erfurt-Süd, Ermstedt, Frienstedt, Gottstedt, Hochheim, Marbach, Möbisburg, Molsdorf, Rhoda, Salomonsborn, Schmira, Tiefthal, Töttelstedt, Waltersleben
- Annahme der Anzeige des Abbruchs einer Anlage
- Antrag und Standortvergabe zu Baumpflanzungen
- Auskünfte und Beratung von Bürgern, Investoren, Gutachtern etc. zu Belangen der räumlichen Stadtentwicklung
- Bau von Spielplätzen und Freizeitanlagen
- Bau-Ordnungswidrigkeitsverfahren (Buß- und Zwangsgelder)
- Bauberatung und Information
- Baukontrollen aufgrund von Nachbarbeschwerden, Bauüberwachung
- Bearbeitung bzw. Prüfung bautechnischer Nachweise (§ 65 ThürBO)
- Bearbeitung und Bescheidung von Bauvoranfragen
- Bearbeitung von Anträgen auf Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
- Bearbeitung von Anträgen zu Werbeanlagen
- Beratung zu Bauvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes (insbesondere verfahrensfreie Bauvorhaben nach § 63 ThürBO)
- Beratung zu Fragen des öffentlichen Baurechts
- Beratung zu Wohnstandorten
- Erstellung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach Wohnungseigentumsgesetz
- Erteilung von Negativattesten über Nichtbestehen bzw. Nichtausübung eines gesetzlichen Vorkaufsrechts
- Förderung im Rahmen der Dorferneuerung
- Grabungen in Grünflächen / Grabegenehmigungen
- Grundstücksverkehrsgenehmigung
- Prüfung von Anträgen auf Abweichung nach § 66 der Thüringer Bauordnung
- Prüfung von Anträgen auf Eintragung einer Baulast in das Baulastenverzeichnis
- Prüfung von Anträgen gemäß § 64 Thüringer Bauordnung -Genehmigungsfreistellung
- Prüfung von Anträgen im vereinfachten Genehmigungsverfahren (§ 62 ThürBO)
- Prüfung von Bauanträgen im Baugenehmigungsverfahren (§ 63 ThürBO)
- Prüfung von planungsrechtlicher Zulässigkeit von Vorhaben
- Stellplatzablösevertrag, Stellplatzablösegebühr
- Wohnungsbauförderung