Förderung im Rahmen der Dorferneuerung
Einsatz von Fördermitteln des Amtes für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha zur Beseitigung funktionaler, baulicher und gestalterischer Missstände in den Ortschaften der Stadt, Betreuung von privaten Maßnahmen
- Antragsunterlagen nach entsprechender Vorschrift
- Formulare sind unter der aufgeführten Telefonnummer erhältlich
Durch den Freistaat Thüringen wird die Umsetzung von Maßnahmen mit dem Programm Dorferneuerung unterstützt. Das Ziel besteht darin, mit Hilfe von Fördermitteln funktionale, bauliche und gestalterische Missstände in den Dörfern/-ländlichen Ortsteilen zu beseitigen.
Es erfolgt derzeit keine Neuaufnahme von Erfurter Ortsteilen zu Förderschwerpunkten.
- Annahme der Anzeige des Abbruchs einer Anlage
- Antrag und Standortvergabe zu Baumpflanzungen
- Auskünfte und Beratung von Bürgern, Investoren, Gutachtern etc. zu Belangen der räumlichen Stadtentwicklung
- Ausstellung des Zeugnisses zur Teilung von Grundstücken
- Bau von Spielplätzen und Freizeitanlagen
- Bau-Ordnungswidrigkeitsverfahren (Buß- und Zwangsgelder)
- Bauberatung und Information
- Baukontrollen aufgrund von Nachbarbeschwerden, Bauüberwachung
- Bearbeitung bzw. Prüfung bautechnischer Nachweise (§ 65 ThürBO)
- Bearbeitung und Bescheidung von Bauvoranfragen
- Bearbeitung von Anträgen auf Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
- Bearbeitung von Anträgen zu Werbeanlagen
- Beratung zu Bauvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes (insbesondere verfahrensfreie Bauvorhaben nach § 63 ThürBO)
- Beratung zu Fragen des öffentlichen Baurechts
- Beratung zu Wohnstandorten
- Erstellung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach Wohnungseigentumsgesetz
- Erteilung von Negativattesten über Nichtbestehen bzw. Nichtausübung eines gesetzlichen Vorkaufsrechts
- Gewährung der Einsichtnahme in das Bauaktenarchiv
- Grabungen in Grünflächen / Grabegenehmigungen
- Grundstücksverkehrsgenehmigung
- Prüfung von Anträgen auf Abweichung nach § 66 der Thüringer Bauordnung
- Prüfung von Anträgen auf Eintragung einer Baulast in das Baulastenverzeichnis
- Prüfung von Anträgen gemäß § 64 Thüringer Bauordnung -Genehmigungsfreistellung
- Prüfung von Anträgen im vereinfachten Genehmigungsverfahren (§ 62 ThürBO)
- Prüfung von Bauanträgen im Baugenehmigungsverfahren (§ 63 ThürBO)
- Prüfung von planungsrechtlicher Zulässigkeit von Vorhaben
- Stellplatzablösevertrag, Stellplatzablösegebühr
- Wohnungsbauförderung