Erteilung von Negativattesten über Nichtbestehen bzw. Nichtausübung eines gesetzlichen Vorkaufsrechts
Die Gebühr beträgt, entsprechend der Verwaltungskostensatzung der Landeshauptstadt Erfurt, 20,00 - 165,00 Euro je Vertragsgegenstand.
- Annahme der Anzeige des Abbruchs einer Anlage
- Antrag und Standortvergabe zu Baumpflanzungen
- Auskünfte und Beratung von Bürgern, Investoren, Gutachtern etc. zu Belangen der räumlichen Stadtentwicklung
- Ausstellung des Zeugnisses zur Teilung von Grundstücken
- Bau von Spielplätzen und Freizeitanlagen
- Bau-Ordnungswidrigkeitsverfahren (Buß- und Zwangsgelder)
- Bauberatung und Information
- Baukontrollen aufgrund von Nachbarbeschwerden, Bauüberwachung
- Bearbeitung bzw. Prüfung bautechnischer Nachweise (§ 65 ThürBO)
- Bearbeitung und Bescheidung von Bauvoranfragen
- Bearbeitung von Anträgen auf Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
- Bearbeitung von Anträgen zu Werbeanlagen
- Beratung zu Bauvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes (insbesondere verfahrensfreie Bauvorhaben nach § 63 ThürBO)
- Beratung zu Fragen des öffentlichen Baurechts
- Beratung zu Wohnstandorten
- Erstellung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach Wohnungseigentumsgesetz
- Förderung im Rahmen der Dorferneuerung
- Grabungen in Grünflächen / Grabegenehmigungen
- Grundstücksverkehrsgenehmigung
- Prüfung von Anträgen auf Abweichung nach § 66 der Thüringer Bauordnung
- Prüfung von Anträgen auf Eintragung einer Baulast in das Baulastenverzeichnis
- Prüfung von Anträgen gemäß § 64 Thüringer Bauordnung -Genehmigungsfreistellung
- Prüfung von Anträgen im vereinfachten Genehmigungsverfahren (§ 62 ThürBO)
- Prüfung von Bauanträgen im Baugenehmigungsverfahren (§ 63 ThürBO)
- Prüfung von planungsrechtlicher Zulässigkeit von Vorhaben
- Stellplatzablösevertrag, Stellplatzablösegebühr
- Wohnungsbauförderung