Prüfung von planungsrechtlicher Zulässigkeit von Vorhaben

Information zu der Leistung

Wenn ein Bauvorhaben verfahrensfrei (gemeint ist hier das Baugenehmigungsverfahren) gestellt ist, entbindet dies nicht von der Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften. So ist beispielsweise ein Nebengebäude < 10 m² im bauordnungsrechtlichen Sinne verfahrensfrei gestellt, kann jedoch trotzdem gegen das Planungsrecht (z.B. in einem Bebauungsplan) verstoßen. Deshalb erfolgt die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben.

Benötigte Unterlagen

  • formloses Schreiben
  • Flurkarte
  • Lageplan mit Eintragung des Vorhabens

Kosten

mindestens 20,- EUR

Zuständige Stelle

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