Bearbeitung von Anträgen auf Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
Die Bauaufsicht Erfurt führt das Baulastenverzeichnis der Stadt Erfurt. Auf Antrag kann eine Auskunft in schriftlicher Form zum Vorliegen von Baulasten auf Grundstücken erteilt werden (§ 90 Abs. 5 Thüringer Bauordnung).
Es muss ein berechtigtes Interesse an dieser Auskunft nachgewiesen werden.
Weiterhin ist es möglich eine beglaubigte Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis gegen gesonderte Gebühr zu erhalten. Dies ist im Antragsformular entsprechend zu vermerken. Zumeist ist jedoch eine einfache Auskunft ausreichend.
- formloser Antrag oder ausgefülltes Antragsformular
Nachweis des berechtigten Interesses, z.B. durch
- Erklärung des Eigentümers
- Vollmacht des Eigentümers
- Vertrag
- Auflassungsvormerkung
- Grundbuchauszug (unbeglaubigt reicht aus)
- Erbschein
- 25,00 EUR je angefragtes Flurstück (zzgl. Porto)
Zu beachten ist, dass eine Auskunft auch beinhalten kann, dass keine Baulast für ein Flurstück vorliegt. Auch in diesem Fall ist eine Gebühr zu erheben.
Der Antragsteller ist immer der Kostenschuldner.
Zuständigkeitsbereiche in der Sachbearbeitung
- Frau Bauman für die Gemarkungen
- Azmannsdorf, Büßleben, Dittelstedt, Erfurt-Mitte, Hochstedt, Kerspleben, Linderbach, Melchendorf, Niedernissa, Rohda, Töttleben, Urbich, Vieselbach, Wallichen, Willrode, Windischholzhausen
- Frau Engelhardt für die Gemarkungen
- Erfurt-Nord, Gispersleben-Kiliani, Gispersleben-Viti, Ilversgehoven, Kühnhausen, Mittelhausen, Schwerborn, Stotternheim
- Frau Gentzsch für die Gemarkungen
- Alach, Bindersleben, Bischleben, Egstedt, Erfurt-Süd, Ermstedt, Frienstedt, Gottstedt, Hochheim, Marbach, Möbisburg, Molsdorf, Rhoda, Salomonsborn, Schmira, Tiefthal, Töttelstedt, Waltersleben
- Annahme der Anzeige des Abbruchs einer Anlage
- Antrag und Standortvergabe zu Baumpflanzungen
- Auskünfte und Beratung von Bürgern, Investoren, Gutachtern etc. zu Belangen der räumlichen Stadtentwicklung
- Ausstellung des Zeugnisses zur Teilung von Grundstücken
- Bau von Spielplätzen und Freizeitanlagen
- Bau-Ordnungswidrigkeitsverfahren (Buß- und Zwangsgelder)
- Bauberatung und Information
- Baukontrollen aufgrund von Nachbarbeschwerden, Bauüberwachung
- Bearbeitung bzw. Prüfung bautechnischer Nachweise (§ 65 ThürBO)
- Bearbeitung und Bescheidung von Bauvoranfragen
- Bearbeitung von Anträgen zu Werbeanlagen
- Beratung zu Bauvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes (insbesondere verfahrensfreie Bauvorhaben nach § 63 ThürBO)
- Beratung zu Fragen des öffentlichen Baurechts
- Beratung zu Wohnstandorten
- Erstellung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach Wohnungseigentumsgesetz
- Erteilung von Negativattesten über Nichtbestehen bzw. Nichtausübung eines gesetzlichen Vorkaufsrechts
- Förderung im Rahmen der Dorferneuerung
- Grabungen in Grünflächen / Grabegenehmigungen
- Grundstücksverkehrsgenehmigung
- Prüfung von Anträgen auf Abweichung nach § 66 der Thüringer Bauordnung
- Prüfung von Anträgen auf Eintragung einer Baulast in das Baulastenverzeichnis
- Prüfung von Anträgen gemäß § 64 Thüringer Bauordnung -Genehmigungsfreistellung
- Prüfung von Anträgen im vereinfachten Genehmigungsverfahren (§ 62 ThürBO)
- Prüfung von Bauanträgen im Baugenehmigungsverfahren (§ 63 ThürBO)
- Prüfung von planungsrechtlicher Zulässigkeit von Vorhaben
- Stellplatzablösevertrag, Stellplatzablösegebühr
- Wohnungsbauförderung