Bearbeitung bzw. Prüfung bautechnischer Nachweise (§ 72 ThürBO)

Information zu der Leistung

Prüfung der eingereichten Nachweise bzw. Beauftragung eines Prüfingenieurs

Wichtiger Hinweis! Neue Formulare!

Ab sofort sind zur Inanspruchnahme von Leistungen bezüglich baulicher Vorhaben die Thüringer Bauvordrucke des Zentralen Thüringer Formularservice zu nutzen.

Benötigte Unterlagen

bautechnische Nachweise

Kosten

Bemessung nach der Thüringer Baugebührenverordnung in Verbindung mit der Thüringer Verordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen 

Zuständige Stelle

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