Bearbeitung bzw. Prüfung bautechnischer Nachweise (§ 65 ThürBO)

Information zu der Leistung

Prüfung der eingereichten Nachweise bzw. Beauftragung eines Prüfingenieurs

Benötigte Unterlagen

bautechnische Nachweise

Kosten

Bemessung nach der Thüringer Baugebührenverordnung in Verbindung mit der Thüringer Verordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen 

Zuständige Stelle

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