Baulicher Brandschutz

Information zu der Leistung

Mitarbeiter des Amtes für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz beraten bei:

  • der Erstellung von Brandschutzkonzepten
  • brandschutztechnischer Ausführung von Bauteilen
  • Gestaltung des 1. und 2. Rettungsweges, auch über Leitern der Feuerwehr
  • Flächen für die Feuerwehr

Kosten

Entstehende Kosten regelt die Gebührensatzung.

Weiterführende Informationen

Gesetzliche Grundlagen:

  • § 41 ThürBKG – Vorsorgepflichten der Eigentümer, Besitzer und Betreiber baulicher Anlagen mit erhöhtem Gefahrenpotential,
  • Thüringer Bauordnung und dazugehörige Verwaltungsvorschrift, Sonderbauvorschriften

Ansprechpartner

Herr Schwabe
workTel. +49 361 655-5060+49 361 655-5060faxFax +49 361 655-5009