Baulicher Brandschutz
Mitarbeiter des Amtes für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz beraten bei:
- der Erstellung von Brandschutzkonzepten
- brandschutztechnischer Ausführung von Bauteilen
- Gestaltung des 1. und 2. Rettungsweges, auch über Leitern der Feuerwehr
- Flächen für die Feuerwehr
Entstehende Kosten regelt die Gebührensatzung.
Gesetzliche Grundlagen:
- § 41 ThürBKG – Vorsorgepflichten der Eigentümer, Besitzer und Betreiber baulicher Anlagen mit erhöhtem Gefahrenpotential,
- Thüringer Bauordnung und dazugehörige Verwaltungsvorschrift, Sonderbauvorschriften
Schwabe
workTel. +49 361 655-5060+49 361 655-5060faxFax +49 361 655-5009
- Abnahme von Veranstaltungen
- Allgemeine Hilfeleistungen
- Allgemeine Verwaltung
- Anlagentechnischer Brandschutz
- Ausbildung betrieblicher Selbsthilfekräfte
- Bevölkerungsschutz
- Brandbekämpfung
- Brandschutzerziehung
- Brandsicherheitswache
- Feuerwehrzufahrten
- Führungen durch das Gefahrenschutzzentrum GSZ
- Gefahrenverhütungsschau
- Katastrophenschutz
- Krankentransport
- Löschwasserversorgung
- Organisatorischer Brandschutz
- Räumungsübung
- Rettungsdienst
- Schließsystem "Feuerwehr Erfurt"
- Vermittlung von Hilfeersuchen (Zentrale Leitstelle)