Brandsicherheitswache

Information zu der Leistung

Angehörige der Feuerwehr Erfurt stellen bei Veranstaltungen das rechtzeitige Erkennen von Gefahren sicher und sind für eine geordnete Evakuierung zuständig.

Die Notwendigkeit dieser gebührenpflichtigen Leistung wird vom Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz beurteilt.

Kosten

Entstehende Kosten regelt die Gebührensatzung.

Weiterführende Informationen

Gesetzliche Grundlagen:

Nach §22 ThürBKG sind die Gemeinden über die Durchführung von Veranstaltungen mit erhöhter Brand- oder Personengefährdung rechtzeitig zu unterrichten. Das Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz beurteilt im Rahmen einer Stellungnahme die Erforderlichkeit einer Brandsicherheitswache, sowohl personell als auch materiell.

Die Anordnung einer Brandsicherheitswache hat das Ziel Brände zu verhüten, zu bekämpfen und Rettungs- und Angriffswege zu sichern.

Ansprechpartner

Herr Ulbrich
workTel. +49 361 655-5070+49 361 655-5070faxFax +49 361 655-5009