Brandsicherheitswache
Angehörige der Feuerwehr Erfurt stellen bei Veranstaltungen das rechtzeitige Erkennen von Gefahren sicher und sind für eine geordnete Evakuierung zuständig.
Die Notwendigkeit dieser gebührenpflichtigen Leistung wird vom Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz beurteilt.
Entstehende Kosten regelt die Gebührensatzung.
Gesetzliche Grundlagen:
Nach §22 ThürBKG sind die Gemeinden über die Durchführung von Veranstaltungen mit erhöhter Brand- oder Personengefährdung rechtzeitig zu unterrichten. Das Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz beurteilt im Rahmen einer Stellungnahme die Erforderlichkeit einer Brandsicherheitswache, sowohl personell als auch materiell.
Die Anordnung einer Brandsicherheitswache hat das Ziel Brände zu verhüten, zu bekämpfen und Rettungs- und Angriffswege zu sichern.
- Abnahme von Veranstaltungen
- Allgemeine Hilfeleistungen
- Allgemeine Verwaltung
- Anlagentechnischer Brandschutz
- Ausbildung betrieblicher Selbsthilfekräfte
- Baulicher Brandschutz
- Bevölkerungsschutz
- Brandbekämpfung
- Brandschutzerziehung
- Feuerwehrzufahrten
- Führungen durch das Gefahrenschutzzentrum GSZ
- Gefahrenverhütungsschau
- Katastrophenschutz
- Krankentransport
- Löschwasserversorgung
- Organisatorischer Brandschutz
- Räumungsübung
- Rettungsdienst
- Schließsystem "Feuerwehr Erfurt"
- Vermittlung von Hilfeersuchen (Zentrale Leitstelle)