Löschwasserversorgung

Information zu der Leistung

Die Gemeinden haben entsprechend den baulichen Gegebenheiten nach der Baunutzungsverordnung und der Gefahr der Brandausbreitung für die einzelnen Löschbereiche den Löschwasserbedarf   zu ermitteln und sicherzustellen.

Die Mitarbeiter des Amtes für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz legen für Objekte mit erhöhtem Brand- oder Personenrisiko den erforderlichen Löschwasserbedarf   fest.

Weiterführende Informationen

Nach §1 ThürBKG sind die Gemeinden für vorbeugende Maßnahmen gegen Brandgefahren, andere Gefahren und Katastrophengefahren zuständig.

Entsprechend §3, Abs.1 Nr. 4 ThürBKG   hat die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben die Löschwasserversorgung sicherzustellen.

Ansprechpartner

Frau Holzfuß
workTel. +49 361 655-5073+49 361 655-5073faxFax +49 361 655-5009