Abnahme von Veranstaltungen

Information zu der Leistung

Mitarbeiter des Amtes für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz nehmen Veranstaltungen ab, bei denen eine Brandsicherheitswache erforderlich ist.

Weiterhin erteilt das Amt die Genehmigung für die Erprobung und Vorführung pyrotechnischer Effekte in Veranstaltungsobjekten.

Kosten

Entstehende Kosten regelt die Gebührensatzung.

Weiterführende Informationen

Gesetzliche Grundlagen:

  • § 41 ThürBKG – Vorsorgepflichten der Eigentümer, Besitzer und Betreiber baulicher Anlagen mit erhöhtem Gefahrenpotential,
  • § 41 MVStättV – Brandsicherheitswache, Sanitäts- und Rettungsdienst,
  • § 23 der 1. SprengV und § 35 MVStättV – Rauchen, Verwendung von offenem Feuer und pyrotechnischen Gegenständen in Versammlungsstätten

Ansprechpartner

Herr Ulbrich
workTel. +49 361 655-5070+49 361 655-5070faxFax +49 361 655-5009