Brandbekämpfung
Information zu der Leistung
Die Feuerwehr führt alle Maßnahmen zum Löschen von Bränden und zur Schadensbegrenzung durch.
Bei der Feststellung eines Brandes ist sofort die Notrufnummer 112 zu wählen!
Kosten
Entstehende Kosten regelt die Gebührensatzung.
Weiterführende Informationen
Gesetzliche Grundlagen:
Nach §§ 2 und 3 Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes sind die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig für den Brandschutz.
Ansprechpartner
Zentrale Leitstelle Erfurt
Zuständige Stelle