Bevölkerungsschutz
Die Feuerwehr Erfurt ist als untere Katastrophenschutzbehörde zuständig für die Planung, Organisation und Durchführung der Gefahrenabwehr z.B. bei:
- Extremwetterlagen
- Technische Katastrophen wie Risiken im Personen- und Güterverkehr
- Hochwasser
- Gefährdung kritischer Infrastruktur wie etwa die Stromversorgung
Die zuständigen Mitarbeiter sind Ansprechpartner in Fragen Hilfe zur Selbsthilfe bzw. Vorsorge für den Katastrophenfall.
Gesetzliche Grundlagen:
Nach §§ 26 und 27 Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes sind die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig für den Katastrophenschutz.
Kempf
workTel. +49 361 655-5032+49 361 655-5032faxFax +49 361 655-5009
- Abnahme von Veranstaltungen
- Allgemeine Hilfeleistungen
- Allgemeine Verwaltung
- Anlagentechnischer Brandschutz
- Ausbildung betrieblicher Selbsthilfekräfte
- Baulicher Brandschutz
- Brandbekämpfung
- Brandschutzerziehung
- Brandsicherheitswache
- Feuerwehrzufahrten
- Führungen durch das Gefahrenschutzzentrum GSZ
- Gefahrenverhütungsschau
- Katastrophenschutz
- Krankentransport
- Löschwasserversorgung
- Organisatorischer Brandschutz
- Räumungsübung
- Rettungsdienst
- Schließsystem "Feuerwehr Erfurt"
- Vermittlung von Hilfeersuchen (Zentrale Leitstelle)