Räumungsübung
Im Falle einer Gefahrensituation in z. B. Einkaufscentern, Hotels, Betrieben, Schulen ist es erforderlich, dass das Personal nach § 10 Arbeitsschutzgesetz ausgebildet ist.
Hierzu werden Räumungsübungen durch Mitarbeiter des Amtes für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz angeboten.
Eine Räumungsübung beinhaltet:
- Vorbereitendes Gespräch mit Verantwortlichen/Eigentümer (u. a. Prüfen der Brandschutzordnung/Evakuierungsdokumente, Einweisung der Mitarbeiter, Teilnehmerkreis festlegen)
- Durchführung der Räumung (u. a. Einweisung der Übungsbeobachter, Freihaltung und Nutzung der Fluchtwege, Verhalten des Personals und ggf. Kunden)
Auswertung der Übung mit Führungskräften oder im Rahmen einer Schulung, Erstellung eines Protokolls.
Entstehende Kosten regelt die Gebührensatzung.
Gesetzliche Grundlagen:
§ 41 ThürBKG – Vorsorgepflichten der Eigentümer, Besitzer und Betreiber baulicher Anlagen mit erhöhtem Gefahrenpotential
Nach § 10 Arbeitsschutzgesetz muss der Arbeitgeber Maßnahmen treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten und ggf. Kunden erforderlich sind.
Dazu sollen u. a. regelmäßige Räumungsübungen durchgeführt werden.
- Abnahme von Veranstaltungen
- Allgemeine Hilfeleistungen
- Allgemeine Verwaltung
- Anlagentechnischer Brandschutz
- Ausbildung betrieblicher Selbsthilfekräfte
- Baulicher Brandschutz
- Bevölkerungsschutz
- Brandbekämpfung
- Brandschutzerziehung
- Brandsicherheitswache
- Feuerwehrzufahrten
- Führungen durch das Gefahrenschutzzentrum GSZ
- Gefahrenverhütungsschau
- Katastrophenschutz
- Krankentransport
- Löschwasserversorgung
- Organisatorischer Brandschutz
- Rettungsdienst
- Schließsystem "Feuerwehr Erfurt"
- Vermittlung von Hilfeersuchen (Zentrale Leitstelle)