Räumungsübung

Information zu der Leistung

Im Falle einer Gefahrensituation in z. B. Einkaufscentern, Hotels, Betrieben, Schulen ist es erforderlich, dass das Personal nach § 10 Arbeitsschutzgesetz ausgebildet ist.

Hierzu werden Räumungsübungen durch Mitarbeiter des Amtes für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz angeboten.

Eine Räumungsübung beinhaltet:

  • Vorbereitendes Gespräch mit Verantwortlichen/Eigentümer (u. a. Prüfen der Brandschutzordnung/Evakuierungsdokumente, Einweisung der Mitarbeiter, Teilnehmerkreis festlegen)
  • Durchführung der Räumung (u. a. Einweisung der Übungsbeobachter, Freihaltung und Nutzung der Fluchtwege, Verhalten des Personals und ggf. Kunden)

Auswertung der Übung mit Führungskräften oder im Rahmen einer Schulung, Erstellung eines Protokolls.

Kosten

Entstehende Kosten regelt die Gebührensatzung.

Weiterführende Informationen

Gesetzliche Grundlagen:

§ 41 ThürBKG – Vorsorgepflichten der Eigentümer, Besitzer und Betreiber baulicher Anlagen mit erhöhtem Gefahrenpotential

Nach § 10 Arbeitsschutzgesetz muss der Arbeitgeber Maßnahmen treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten und ggf. Kunden erforderlich sind.

Dazu sollen u. a. regelmäßige Räumungsübungen durchgeführt werden.

Ansprechpartner

Herr Schwabe
workTel. +49 361 655-5060+49 361 655-5060faxFax +49 361 655-5009