Ausbildung betrieblicher Selbsthilfekräfte
Betriebliche Selbsthilfekräfte (Brandschutzhelfer) werden im Umgang mit Feuerlöschern, Einteilung der Brandklassen, Maßnahmen bei Bränden und Durchführung von Evakuierungen geschult.
Die Schulung wird in einem zeitlichen Umfang von acht Stunden durchgeführt.
Entstehende Kosten werden entsprechend der gültigen Kostensatzung erhoben.
Nur nach rechtzeitiger telefonischer Voranmeldung und Terminvereinbarung möglich!
Gesetzliche Grundlagen:
Nach § 3 (1) Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz haben die Gemeinden zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe die Selbsthilfe der Bevölkerung und die Brandschutzerziehung zu fördern.
§ 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Berechnungsgrundlage der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift A1 (BGV A1) §1
- Abnahme von Veranstaltungen
- Allgemeine Hilfeleistungen
- Allgemeine Verwaltung
- Anlagentechnischer Brandschutz
- Baulicher Brandschutz
- Bevölkerungsschutz
- Brandbekämpfung
- Brandschutzerziehung
- Brandsicherheitswache
- Feuerwehrzufahrten
- Führungen durch das Gefahrenschutzzentrum GSZ
- Gefahrenverhütungsschau
- Katastrophenschutz
- Krankentransport
- Löschwasserversorgung
- Organisatorischer Brandschutz
- Räumungsübung
- Rettungsdienst
- Schließsystem "Feuerwehr Erfurt"
- Vermittlung von Hilfeersuchen (Zentrale Leitstelle)