Organisatorischer Brandschutz

Information zu der Leistung

Mitarbeiter des Amtes für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz beraten bei:

  • der Erstellung einer Brandschutzordnung
  • der Erstellung betrieblicher Alarm- und Gefahrenabwehrpläne
  • der Abstimmung betrieblicher und öffentlicher Notfallpläne
  • Beratung von Brandschutzbeauftragten und sonstigen ermächtigten Personen.

Kosten

Entstehende Kosten regelt die Gebührensatzung.

Weiterführende Informationen

Gesetzliche Grundlagen:

§ 41 ThürBKG – Vorsorgepflichten der Eigentümer, Besitzer und Betreiber baulicher Anlagen mit erhöhtem Gefahrenpotential

Ansprechpartner

Herr Schwabe
workTel. +49 361 655-5060+49 361 655-5060faxFax +49 361 655-5009