Organisatorischer Brandschutz
Mitarbeiter des Amtes für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz beraten bei:
- der Erstellung einer Brandschutzordnung
- der Erstellung betrieblicher Alarm- und Gefahrenabwehrpläne
- der Abstimmung betrieblicher und öffentlicher Notfallpläne
- Beratung von Brandschutzbeauftragten und sonstigen ermächtigten Personen.
Entstehende Kosten regelt die Gebührensatzung.
Gesetzliche Grundlagen:
§ 41 ThürBKG – Vorsorgepflichten der Eigentümer, Besitzer und Betreiber baulicher Anlagen mit erhöhtem Gefahrenpotential
Schwabe
workTel. +49 361 655-5060+49 361 655-5060faxFax +49 361 655-5009
- Abnahme von Veranstaltungen
- Allgemeine Hilfeleistungen
- Allgemeine Verwaltung
- Anlagentechnischer Brandschutz
- Ausbildung betrieblicher Selbsthilfekräfte
- Baulicher Brandschutz
- Bevölkerungsschutz
- Brandbekämpfung
- Brandschutzerziehung
- Brandsicherheitswache
- Feuerwehrzufahrten
- Führungen durch das Gefahrenschutzzentrum GSZ
- Gefahrenverhütungsschau
- Katastrophenschutz
- Krankentransport
- Löschwasserversorgung
- Räumungsübung
- Rettungsdienst
- Schließsystem "Feuerwehr Erfurt"
- Vermittlung von Hilfeersuchen (Zentrale Leitstelle)