2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Erfurt für das Haushaltsjahr 2012
Aufgrund des § 60 Thüringer Kommunalordnung kann die Haushaltssatzung nur bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung geändert werden.
Eine Kommune der Größe von Erfurt funktioniert nur über ein ausgeklügeltes System von Verordnungen, Satzungen und anderen Regularien. Unter den Rubriken Satzungen, Verordnungen und Richtlinien erhalten Sie Zugang zu einer umfänglichen Sammlung der entsprechenden Dokumente.
Die aufgeführten Dokumente der Stadtrechtssammlung sind als PDF-Datei mit PDF-Readern abrufbar. Weitere Informationen und Einstellungen zum Betrachten von PDF-Dokumenten in Webbrowsern sind unter PDF-Dokumente und PDF-Betrachter zusammengestellt.
Der Inhalt der Stadtrechtssammlung kann auch im Bürgerservicebüro des Bürgeramtes (Tel. 0361 655-5444) in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.
Aufgrund des § 60 Thüringer Kommunalordnung kann die Haushaltssatzung nur bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung geändert werden.
Die Landeshauptstadt Erfurt hat einen Preis gestiftet, der die Bezeichnung "Erfurter Stadtschreiber-Literaturpreis" trägt. Der Preis wird in Form des symbolischen Titels durch Urkunde und eines Geldbetrages (Stipendium) vergeben. Diese Richtlinie regelt die Rahmenbedingungen.
Aufgrund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung kann die Haushaltssatzung nur bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung geändert werden.
Die Satzung über die Verleihung der Umweltpreise an Kinder und Jugendliche der Landeshauptstadt Erfurt wurde mit dieser Satzung aufgehoben. An ihre Stelle tritt die Satzung über den Zukunftspreis der Landeshauptstadt Erfurt.
Die jährliche Haushaltssatzung wird aufgrund der §§ 55 und 57 Thüringer Kommunalordnung im Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt beschlossen. Bestandteile der Haushaltssatzung sind der Haushaltsplan, Festsetzung zur Höhe der Kreditaufnahme, der Verpflichtungsermächtigungen, der Kassenkredite und der steuerlichen Hebesätze (Grundsteuer und Gewerbesteuer).
Ziel ist die einheitliche Regelung der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte (Interviewer) der örtlichen Erhebungsstelle der Landeshauptstadt Erfurt bei der Durchführung des Zensus 2011.
Für die Beisetzung eines Ehrenbürgers auf einem städtischen Friedhof wird durch die Stadt Erfurt ein Zuschuss nach dieser Satzung gewährt. Weitere Regelungen für Ehrengräber enthält die Ehrengräbersatzung der Landeshauptstadt Erfurt.
Das Niederwild (Rehwild und Feldhasen) im Gebiet der Landeshauptstadt Erfurt ist in festgelegten Niederwildbewirtschaftungsgebieten (Hegegemeinschaften) zu bewirtschaften. Grundlage hierfür bildet diese Rechtsverordnung, die im übertragenen Wirkungskreis durch den Oberbürgermeister erlassen wurde.
Für die Nutzung der kulturellen Einrichtungen der Landeshauptstadt Erfurt (Museen) werden Eintrittsgelder bzw. für kulturelle Veranstaltungen Preise nach dieser Tarifordnung erhoben. Ausgenommen von dieser Regelung ist der Besuch des Theaters Erfurt. Die Eintrittspreise hierfür bemessen sich nach einer gesonderten Preisregelung, die vom Stadtrat beschlossen wird.
Das Halten eines über drei Monate alten Hundes im Gebiet der Landeshauptstadt Erfurt unterliegt der Besteuerung (Hundesteuer).