Gebührensatzung der Volkshochschule Erfurt - GebVHSSEF
Die Volkshochschule Erfurt (VHS), erhebt für die von ihr erbrachten Leistungen für die Einzelveranstaltung oder den Kurs (Unterricht) Gebühren nach dieser Satzung.
Eine Kommune der Größe von Erfurt funktioniert nur über ein ausgeklügeltes System von Verordnungen, Satzungen und anderen Regularien. Unter den Rubriken Satzungen, Verordnungen und Richtlinien erhalten Sie Zugang zu einer umfänglichen Sammlung der entsprechenden Dokumente.
Die aufgeführten Dokumente der Stadtrechtssammlung sind als PDF-Datei mit PDF-Readern abrufbar. Weitere Informationen und Einstellungen zum Betrachten von PDF-Dokumenten in Webbrowsern sind unter PDF-Dokumente und PDF-Betrachter zusammengestellt.
Der Inhalt der Stadtrechtssammlung kann auch im Bürgerservicebüro des Bürgeramtes (Tel. 0361 655-5444) in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.
Die Volkshochschule Erfurt (VHS), erhebt für die von ihr erbrachten Leistungen für die Einzelveranstaltung oder den Kurs (Unterricht) Gebühren nach dieser Satzung.
Die Schülerakademie/Malschule der Landeshauptstadt Erfurt erhebt für die von ihr erbrachten Leistungen für Einzelveranstaltungen oder den Unterricht Gebühren nach dieser Satzung. Für Einzelvorträge oder Sonderveranstaltungen werden Gebühren unter Beachtung der entstehenden Kosten erhoben.
Die jährliche Haushaltssatzung wird aufgrund der §§ 55 und 57 Thüringer Kommunalordnung im Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt beschlossen. Bestandteile der Haushaltssatzung sind der Haushaltsplan, Festsetzung zur Höhe der Kreditaufnahme, der Verpflichtungsermächtigungen, der Kassenkredite und nachrichtlich der steuerlichen Hebesätze (Grundsteuer und Gewerbesteuer)
Zum Zwecke der Verbesserung des Stadtbildes und zur schnelleren Beseitigung illegaler Graffiti sowie der finanziellen Entlastung von Privatpersonen soll die Beseitigung von Graffiti an privaten baulichen Anlagen daher durch die Gewährung von Zuschüssen gefördert werden.
Nach § 10 Abs. 1 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes (ThürLadÖffG) dürfen Verkaufsstellen an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen aus besonderem Anlass für die Dauer von bis zu sechs zusammenhängenden Stunden in der Zeit von 11:00 bis 20:00 Uhr geöffnet sein. Der Erfurter Altstadtfrühling, das Erfurter Krämerbrückenfest, das Erfurter Oktoberfest und der Erfurter Weihnachtsmarkt stellen einen solchen besonderen Anlass dar. Die Voraussetzungen zum Erlass einer Verordnung sind erfüllt. Der Bereich für die zusätzliche Öffnung wird auf den Ortsteil Altstadt i. S. v. § 2 Satz 1 Ziffer 1, Satz 2 i. V. m. Anlage 4 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Erfurt begrenzt. Die Verordnung wird im übertragenen Wirkungskreis erlassen.
Der Stadtrat beschloss in seiner Sitzung am 7. März 2018 die "Satzung des Beteiligungsrates der Landeshauptstadt Erfurt".
Diese Satzung dient dem öffentlichen Anliegen, Bäume im besiedelten Bereich als ökologisch wertvolle Teile von Natur und Landschaft in besonderem Maße zu schützen und zu pflegen.
Die Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Landeshauptstadt Erfurt, regelt die vorübergehende Unterbringung obdachloser Menschen, die sich in einer außergewöhnlichen Wohnungsnotlage befinden und erkennbar nicht fähig sind, sich selbst eine geeignete Unterkunft zu beschaffen bzw. zu erhalten.
Die Landeshauptstadt Erfurt erhebt für die vorübergehende Unterbringung obdachloser Personen in öffentlich - rechtlichen Unterkünften Benutzungsgebühren. Gebührenpflichtig sind diejenigen Personen, die eine Unterkunft für Obdachlose nutzen (Nutzer).
Die Satzung ermöglicht die Beteiligung der jungen Menschen in Erfurt an den Demokratischen Entscheidungen in der Stadt Erfurt. Durch die Satzung werden die Kinder und Jugendliche im Rahmen eines Schülerparlamentes und einer Beteiligungsstruktur an den Entscheidungen beteiligt. Die Beteiligungsstruktur widmet sich allen Bereichen die die Interessen von Kinder und Jugendliche in der Stadt Erfurt berühren.