Feld- und Waldwegebenutzungssatzung
Die Feld- und Waldwegebenutzungssatzung regelt die Benutzung der nichtöffentlichen Feld- und Waldwege, die sich im Eigentum der Landeshauptstadt Erfurt befinden.
Eine Kommune der Größe von Erfurt funktioniert nur über ein ausgeklügeltes System von Verordnungen, Satzungen und anderen Regularien. Unter den Rubriken Satzungen, Verordnungen und Richtlinien erhalten Sie Zugang zu einer umfänglichen Sammlung der entsprechenden Dokumente.
Die aufgeführten Dokumente der Stadtrechtssammlung sind als PDF-Datei mit PDF-Readern abrufbar. Weitere Informationen und Einstellungen zum Betrachten von PDF-Dokumenten in Webbrowsern sind unter PDF-Dokumente und PDF-Betrachter zusammengestellt.
Der Inhalt der Stadtrechtssammlung kann auch im Bürgerservicebüro des Bürgeramtes (Tel. 0361 655-5444) in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.
Die Feld- und Waldwegebenutzungssatzung regelt die Benutzung der nichtöffentlichen Feld- und Waldwege, die sich im Eigentum der Landeshauptstadt Erfurt befinden.
Die Verordnung zum Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstandes in der Landeshauptstadt Erfurt regelt das Prostitutionsverbot und die zugehörigen Ausnahmen im Stadtgebiet.
Die Hausnummernverordnung dient der einheitlichen Vergabe von Hausnummern an Gebäudegrundstücken, zur Wahrung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie der Gewährleistung der rechtzeitigen Erreichbarkeit durch Rettungsdienste und Feuerwehr.
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt hat am 26.11.2014 die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festsetzung des städtebaulichen Entwicklungsbereiches EW 002 - Nordhäuser Straße beschlossen (Beschluss Nr. 1096/14). Die Aufhebungssatzung wurde mit Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 4 vom 13.03.2015 rechtsverbindlich.
Die Satzung der Landeshauptstadt Erfurt über die Erhebung von Elternbeiträgen und Verpflegungsgebühren in kommunalen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (KitaSEF) wurde aufgehoben.
Die Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Landeshauptstadt Erfurt und Kindertagespflege (KitaBenSEF) wurde am 05.11.2014 vom Stadtrat beschlossen.
Das Ziel der Sanierungsmaßnahmen besteht darin, städtebauliche Missstände zu beheben und die Gebiete durch geeignete Maßnahmen schrittweise so zu erneuern, dass die vorhandenen vielfältigen Substanz- und Funktionsschwächen abgebaut und letztlich beseitigt werden.
Ziel ist die Förderung von Projekten, Maßnahmen und Initiativen, die im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung und Lokalen Agenda 21 sowie für alle Bürger zugänglich und vorwiegend von öffentlichem Interesse sind. Ziele der geförderten Projekte sind im Einklang von Ökonomie, Ökologie und Sozialem festzulegen.
Gegenstand dieser Satzung ist die Durchführung einer sozialwissenschaftlichen Befragung zur Erstellung eines Berichtes über die Lebenslagen von jungen Menschen in Erfurt. Ziel der Berichterstellung ist es, eine regelmäßig aktualisierte Planungsrundlage für die Jugendhilfe-, Bildungs- und Sozialplanung in Erfurt zu schaffen. Die Befragung stellt eine Form der Beteiligung junger Menschen an Planungsprozessen dar.
Die jährliche Haushaltssatzung wird aufgrund der §§ 55 und 57 Thüringer Kommunalordnung im Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt beschlossen. Bestandteile der Haushaltssatzung sind der Haushaltsplan, Festsetzung zur Höhe der Kreditaufnahme, der Verpflichtungsermächtigungen, der Kassenkredite und nachrichtlich der steuerlichen Hebesätze (Grundsteuer und Gewerbesteuer).