Allgemeinverfügung zum Verbot der nächtlichen Inbetriebnahme von Mährobotern auf dem Gebiet der Stadt Erfurt
Öffentliche Bekanntmachung der Landeshauptstadt Erfurt als Untere Naturschutzbehörde.
Allgemeinverfügungen sind Verwaltungsakte, die sich nicht auf einen Einzelfall beziehen. Stattdessen richten sie sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten beziehungsweise bestimmbaren Personenkreis oder betreffen die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit.
Öffentliche Bekanntmachung der Landeshauptstadt Erfurt als Untere Naturschutzbehörde.
Auf der Grundlage des § 2 Abs. 4 Satzung über die Benutzung der Grünanlagen der Landeshauptstadt Erfurt (Grünanlagensatzung) vom 10. März 2009 ordnet das Garten- und Friedhofsamt der Landeshauptstadt Erfurt folgendes an:
Im Rahmen des Fußballspieles zwischen dem FC Rot-Weiß Erfurt und Carl-Zeiss Jena am 8. April 2025 wird ab 15:00 Uhr das Anwohnerschutzkonzept umgesetzt.
Vollzug der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrechtsakt“)
An alle Besucher des Freundschaftsspiels FC Rot-Weiß Erfurt – Carl Zeiss Jena am 23. Februar 2025 im Steigerwaldstadion in Erfurt.
Öffentliche Bekanntmachung der Landeshauptstadt Erfurt. Vollzug des Thüringer Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz – OBG)
An alle Besucher des Freundschaftsspiels FC Rot-Weiß Erfurt – Carl Zeiss Jena am 23. Februar 2025 im Steigerwaldstadion in Erfurt.
Öffentliche Bekanntmachung der Landeshauptstadt Erfurt. Vollzug des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG i. V. m. der Trinkwasserverordnung-TrinkwV.
Öffentliche Bekanntmachung der Landeshauptstadt Erfurt. Vollzug des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG i. V. m. der Trinkwasserverordnung-TrinkwV.
An alle Besucher des Freundschaftsspiels FC Rot-Weiß Erfurt – Borussia Dortmund am 22. Juli 2023 im Steigerwaldstadion in Erfurt.
An alle Aussteller und Besucher der 20 + 21. Internationalen Rassehunde-Ausstellung mit 10. Rassekatzen-Ausstellung am 03./04. Juni 2023 auf dem Messegelände Erfurt
An alle Besucher des Regionalligafußballspiels FC Rot-Weiß Erfurt – FC Carl-Zeiss Jena am 18. September 2022 im Steigerwaldstadion in Erfurt.
Öffentliche Bekanntmachung der Landeshauptstadt Erfurt. Vollzug des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG)
Vollzug der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrechtsakt“)
Vollzug der Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus 1 (BVDV-Verordnung) in der Fassung vom 27. Juni 2016 (BGBl. I. S. 1483) i. V. m. der Delegierten Verordnung 2020/689 der Kommission sowie der Durchführungsverordnung (EU) 2021/620
Die Stadtverwaltung Erfurt erlässt folgende tiergesundheitsrechtliche Allgemeinverfügungen.
Öffentliche Bekanntmachung der Landeshauptstadt Erfurt. Vollzug des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) (galt bis 7. Mai 2021)
Aufhebung der Allgemeinverfügung des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes Erfurt zur Bekämpfung der Geflügelpest vom 07.01.2021 in der Fassung vom 19.01.2021
Vollzug der Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus 1 (BVDV-Verordnung) in der Fassung vom 27. Juni 2016 (BGBl. I. S. 1483) i. V. m. der Delegierten Verordnung 2020/689 der Kommission
Hiermit erlässt die untere Naturschutzbehörde der Stadt Erfurt gemäß § 11 Absatz 2 Thüringer Naturschutzgesetz (ThürNatG) vom 30. Juli 2019 (GVBl. Seite 323) und § 22 Absatz 3 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. 1 Seite 2542), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 4. März 2020 (BGBl. 1 Seite 440) in Verbindung mit § 35 Satz 2 des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes (ThürVwVfG) in der derzeit gültigen Fassung nachfolgende Allgemeinverfügung.
Nach Prüfung erlässt Stadtverwaltung Erfurt, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (VLÜA), folgende ab dem 11.07.2020 gültige Allgemeinverfügung.
Auf der Grundlage des § 100 Absatz 1 Satz 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBI. 1 Seite 2585), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Dezember 2018 (BGBl. I Seite 2254), in Verbindung mit § 33 WHG erlässt die untere Wasserbehörde der Landeshauptstadt Erfurt folgende Allgemeinverfügung.
Auf der Grundlage des § 100 Abs. 1 Satz 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBI. 1 S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2254), in Verbindung mit § 33 WHG erlässt die untere Wasserbehörde der Landeshauptstadt Erfurt ab 26.07.2019 folgende Allgemeinverfügung.
Aufgrund der §§ 29,44 und 45 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) in der zurzeit gültigen Fassung wird für die den Bereich der Multifunktionsarena angrenzenden Wohngebiete folgendes verfügt:
Öffentliche Bekanntgabe nach § 41 Abs. 4 ThürVwVfG 12. April 2017 An alle Einwohner der Ortsteile Stotternheim und Mittelhausen Aufhebung der Allgemeinverfügungen des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes Erfurt zur Bekämpfung der Geflügelpest vom 6. Februar 2017, 20. Februar 2017, 27. Februar 2017 und 23. März 2017
Feststellung des Ausbruchs der Wildgeflügelpest in Stotternheim und Festlegung von Sperrbezirk (Stotternheim) und Beobachtungsgebiet Mittelhausen
Feststellung des Ausbruchs der Wildgeflügelpest in Stotternheim
Festlegung von Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet sowie Maßregeln wegen Verdachts der Geflügelpest bei einem in der Gemarkung Stotternheim, Westufer Ringsee aufgefundenen Wildvogel
Anordnung von Maßnahmen gemäß §§ 13, 65 Geflügelpest-Verordnung i. V. mit § 38 Abs. 11 und § 6 Abs. 1 Nr. 11 a Tiergesundheitsgesetz.
Festlegung von Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet sowie Maßregeln wegen Verdachts der Geflügelpest bei einem in der Gemarkung Mittelhausen, Ferdinand-Jühlke-Straße aufgefundenen Wildvogel