Unterhaltsvorschuss

Information zu der Leistung

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich bundesweit nach dem Mindestunterhalt. Für die Berechnung des Unterhaltsvorschussbetrages wird das für ein erstes Kind zu zahlende Kindergeld in voller Höhe von dem Mindestunterhalt abgezogen.

Der Unterhaltsvorschuss beträgt seit dem 01.01.2024

  • bis zum   6. Geburtstag: 230,00 Euro
  • bis zum 12. Geburtstag: 301,00 Euro
  • bis zum 18. Geburtstag: 395,00 Euro

monatlich.

Kosten

keine

Zuständige Stelle