Technologie- und Gewerbepark nördlich der Straße Am Herrenberg (URB638)

Geltungsbereich: Plangebiet URB638 "Technologie- und Gewerbepark nördlich der Straße Am Herrenberg" Geltungsbereich: © Stadtverwaltung Erfurt

Am 23.01.2013 hat der Stadtrat den Aufstellungsbeschluss, die Billigung des Vorentwurfes und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan URB638 "Technologie- und Gewerbepark nördlich der Straße Am Herrenberg" beschlossen (Beschluss.-Nr. 2042/12). Mit diesem Bebauungsplan soll Baurecht für ein Technologie- und Gewerbegebiet im Südosten des Stadtgebietes von Erfurt geschaffen werden.

Die frühzeitige Öffentlichkeits- und die Behördenbeteiligung fand anhand eines ersten Vorentwurfs durch Auslegung vom 04.03.2013 bis 05.04.2013 statt. Im Zuge dieses Beteiligungsschritts wurde eine Bürgerversammlung im Ortsteil Urbich am 05.02.2013 durchgeführt. Im Ergebnis wurde deutlich, dass im Ortsteil Urbich erhebliche grundsätzliche Bedenken gegen eine gewerbliche Entwicklung bestehen.

In Zusammenarbeit mit der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen (LEG) wurden die umfangreichen Stellungnahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ausgewertet. Eine Vielzahl der vorgelegten Stellungnahmen berührten umweltrelevante Themen, wie u. a. klimaökologische, hydrologische, immissionsschutz- und naturschutzfachliche Belange.

Durch die LEG wurden in Abstimmung mit den betroffenen Fachämtern der Stadtverwaltung Erfurt fachspezifische Sachverständige beauftragt, um die genannten Aspekte der Bürger in entsprechenden Fachgutachten zu untersuchen.

Folgende Gutachten wurden beauftragt:

  • Klimagutachten
  • Schallgutachten
  • Entwässerungskonzept
  • Faunistische Gutachten
  • Feldhamsteruntersuchungen

Aus den Gutachten können wesentliche Aussagen zur Machbarkeit und den Auswirkungen der Planung bezüglich der untersuchten Schutzgüter entnommen werden. Am 08.09.2015 wurden die Gutachten in einer Bürgerversammlung mit den Sachverständigen öffentlich vorgestellt. Alle Interessierten können die Gutachten auf dieser Seite einsehen und herunterladen und sich somit auch nachträglich über die Inhalte der Untersuchungen informieren. Bei weiteren Fragen können Sie sich gern beim Umwelt- und Naturschutzamt oder beim Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung der Landeshauptstadt Erfurt informieren.

Im Ergebnis konnten keine rechtlichen Hindernisse festgestellt werden, die normativ der Planung entgegenstehen würden. Gefährdungen für gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse können durch Festsetzungen des Bebauungsplanes ausgeschlossen werden. Die sonstigen Auswirkungen wie die Veränderungen im Landschafts- und Ortsbild und der Eingriff in sehr hochwertige Böden bedürfen letztlich einer Abwägungsentscheidung des Stadtrates. Dazu sind alle entgegenstehenden öffentlichen und privaten Belange zu erheben, zu wichten und untereinander abzuwägen.

Zur Frage des tatsächlichen Gewerbeflächenbedarfes wurde das „Gewerbeentwicklungskonzept 2030“ beauftragt und am  06.04.2016 mit der DS 2716 durch den Stadtrat gebilligt. In dem Konzept wird die Eignung der Fläche für ein hochwertiges Gewerbegebiet herausgestellt. Auch unter Würdigung der erhobenen bestehenden Brachflächen und Leerstände wird durch den Gutachter ein Bedarf im geplanten Flächenumfang gesehen.

In einem weiteren Schritt wurde die LEG Thüringen beauftragt zu prüfen, inwieweit unter Wahrung des Ziels einer Gewerbeentwicklung Varianten zur Verminderung der Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes möglich sind, z. B. durch größere Distanz zur Ortslage oder Anlage von Pufferflächen. Durch den Ortsteil wurde ebenfalls eine Variante erarbeitet (siehe Downloadbereich unten). Diese Varianten wurden in einer gemeinsamen Bürgerversammlung der Ortsteile Urbich und Herrenberg am 16.03.2017 erörtert. 

Karte: Technologie- und Gewerbepark nördlich der Straße Am Herrenberg (URB638): Bild-Varianten Karte: © Stadtverwaltung Erfurt

Im Ergebnis war festzustellen, dass seitens der Teilnehmer das Gewerbegebiet weiterhin grundsätzlich in Frage gestellt wird. Den etwa 120 Bürgern wurde am Ende der Veranstaltung die Möglichkeit gegeben, individuell ein Votum abzugeben sowohl zur Vorzugvariante als auch der im Falle einer Bebauung sinnvollsten Alternativvariante. Das Ergebnis der Bürgerversammlung wurde durch die mit der Moderation beauftragte FIRU GmbH dokumentiert und ist in der Anlage beigefügt.