Für die Dorfentwicklung gibt es auf Bundesebene so gut wie keine formal - rechtliche Regelung, weder im Baugesetzbuch, noch im Landwirtschaftsrecht. Die Dorfentwicklungsplanung ist eine informelle Planung, sie ist die einzige umfassende Planung für das Dorf. Sie stellt ein ganzheitliches Entwicklungskonzept dar, das keine rechtliche Verbindlichkeit besitzt, sondern Ausdruck der Einigung von Bürgern, Politikern und Behörden auf gemeinsames Handeln ist. Daher gilt es im Rahmen der Erarbeitung der Dorfentwicklungsplanung insbesondere folgende Aspekte zu berücksichtigen:
- Gemeinsames Erarbeiten einer Gesamtentwicklungskonzeption mit den Betroffenen und deren anschauliche Darstellung.
- Wiederherstellen der ortsteilweisen Selbstbestimmung in einem gemeinsamen Prozess der Bewusstseinsentwicklung, Entwicklung der dörflichen Eigeninitiative.
Die Planung soll dazu beitragen das Bewusstsein der Dorfbewohner für die Besonderheiten des Ortes zu erkennen. Die Dorfentwicklungsplanung ist ein prozeßhafter Ablauf, eine gemeinsame Lernphase von Bürgern und Planern. Wichtig ist daher dass die Bürger an der Erarbeitung ihrer Planung mitwirken.
Die Dorfentwicklungsplanung beinhaltet dementsprechend Aussagen zu:
- Gesamtentwicklung des Dorfes - das sind dörfliche Entwicklungsschwerpunkte und deren strukturelle Auswirkungen, entspricht der Ebene der Flächennutzungsplanung
- Ortskernentwicklung als Kernstück der Planung - das sind grundstücksbezogene Vorschläge für Nutzung, bauliche Entwicklung für Nutzung, bauliche Entwicklung und Freiflächen
- Teilbereichsplanungen - das sind Vorschläge zur Gestaltung von Plätzen, Straßen bzw. Grünflächen oder zur Sanierung eines öffentlich genutzten Gebäudes
Die Entwürfe der Dorfentwicklungsplanungen werden den Bewohnern des Dorfes öffentlich vorgestellt. Anregungen und Hinweise der Bürger werden in die Planung eingearbeitet, damit sich diese mit ihrer Planung identifizieren können.
Im Ergebnis der Planungen werden Maßnahmen z. B. zur Umgestaltung der öffentlichen Räume, Verbesserung von Gemeinbedarfseinrichtungen und Sanierung privater Gebäude vorgeschlagen. Die Umsetzung der in der Planung dargestellten baulichen Maßnahmen kann nur schrittweise in Abhängigkeit von den finanziellen Möglichkeiten erfolgen. Die Maßnahmen sollen möglichst unter Inanspruchnahme von Zuschüssen aus einem Förderprogramm, z. B. dem Programm der Dorferneuerung umgesetzt werden.