Lebensbescheinigung

Information zu der Leistung

  • Eine Lebensbescheinigung wird häufig für Renten- und Pensionsansprüche aus dem Ausland benötigt. Eine Lebensbescheinigung bestätigt, dass die betroffene Person gemeldet und noch am Leben ist.
  • Die persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Benötigte Unterlagen

- Personalausweis oder Reisepass und Formblatt des Rentenversicherungsträgers

Kosten

Die Erteilung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung im Inland ist gebührenfrei. Für andere Zwecke (z.B. Rententräger im Ausland) wird eine Gebühr in Höhe von 8,00 EUR erhoben.

Zuständige Stelle