Lebensbescheinigung
- Eine Lebensbescheinigung wird häufig für Renten- und Pensionsansprüche aus dem Ausland benötigt. Eine Lebensbescheinigung bestätigt, dass die betroffene Person gemeldet und noch am Leben ist.
- Die persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Die Erteilung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung im Inland ist gebührenfrei. Für andere Zwecke (z.B. Rententräger im Ausland) wird eine Gebühr in Höhe von 8,00 EUR erhoben.
Hinweis zur Bezahlung:
Für die Bezahlung der Leistung bitten wir bevorzugt Ihre EC-Cash, Visakarte und Girokarte oder die Möglichkeit des kontaktlosen Bezahlens zu nutzen.
- Abmeldung: Wegzug ins Ausland oder Abmeldung einer Nebenwohnung
- Auskunft aus dem Melderegister - Beantragung einer Auskunftssperre aus dem Melderegister
- Befreiung von der Ausweispflicht
- Dokumente für Minderjährige
- eID-Karte
- Freischaltung Online-Ausweisfunktion oder Änderung der PIN
- Führungszeugnis
- Haushaltsbescheinigung
- Meldebescheinigung
- Melderegisterauskunft (persönliche Vorsprache)
- Melderegisterauskunft (schriftliche Anfrage bzw. online)
- Namensänderung (öffentlich-rechtlich): Bearbeitung/ Vollzug einer Namensänderung
- Personalausweis
- Reisepass
- Ummeldung des Wohnsitzes nach Umzug im Stadtgebiet
- Vorläufiger Personalausweis
- Vorläufiger Reisepass