Personalausweis
- persönliche Vorsprache bei Antragstellung
- persönliches Erscheinen von Kindern ebenfalls erforderlich, benötigte Unterlagen siehe Dokumente für Minderjährige
- Deutsche Staatsbürger sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis (oder Reisepass) zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind.
- Minderjährige, die 16 Jahre alt sind, gelten als allein antragsberechtigt. Beantragt eine Person erstmals ein Ausweisdokument mit Lichtbild, muss zur Bestätigung der Identität unabhängig vom Alter auch ein Elternteil mit vorsprechen. Dies ist auch erforderlich, wenn das aktuelle Aussehen des Minderjährigen vom Passbild im bisherigen Ausweisdokument abweicht. Zudem ist zur Antragstellung eine Geburtsurkunde beizubringen.
- Auch für Minderjährige, die noch nicht 16 Jahre alt sind, ist die Ausstellung eines neuen Personalausweises möglich. Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise zu den Dokumenten für Minderjährige. Ggf. ist die Beibringung der Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
- 1 aktuelles biometrisches Foto
- Es besteht im Bürgeramt die Möglichkeit unter Nutzung des Fotoautomaten "Speed-Capture-Kiosk" ein biometrisches Passfoto zum Preis von 6,00 EUR zu erstellen. Der Automat ist für Brillenträger sowie für Babys und Kleinkinder nur bedingt nutzbar. Das Foto wird ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet und kann Ihnen nicht in ausgedruckter oder elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden. Bitte begeben Sie sich bei Terminbuchung rechtzeitig vor Ihrem gebuchten Termin zum Fotoautomaten im Erdgeschoss (Eingangsbereich) oder 1. Obergeschoss (Neubau, Großraumbüro Meldeangelegenheiten). Planen Sie hierfür bitte ca. 15 Minuten ein. Weitere Informationen zum Fotoautomaten "Speed-Capture-Kiosk".
- aktuelle Personenstandsurkunde (bei Erstbeantragung) im Original
- Personalausweis/Reisepass
- Kinderreisepass, wenn vorhanden
Wichtig
In Zweifelsfällen kann die Passbehörde weitere Unterlagen verlangen (zum Beispiel Sorgerechtsbeschlüsse, aktuelle Personenstandsurkunden, Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit). In diesen Fällen ist es unter Umständen erforderlich, dass Sie ein weiteres Mal persönlich vorsprechen. Wir empfehlen daher vorhandene Nachweise zum Sorgerecht stets mitzubringen!
Gebühr:
- Antragstellende Person ab 24 Jahre 37,00 EUR (10 Jahre gültig)
- Antragstellende Person bis 24 Jahre 22,80 EUR (6 Jahre gültig)
Hinweis zur Bezahlung:
Für die Bezahlung der Leistung bitten wir bevorzugt Ihre EC-Cash, Visakarte und Girokarte oder die Möglichkeit des kontaktlosen Bezahlens zu nutzen.
Verlust oder Diebstahl des Personalausweis
Wenn Ihnen der Personalausweis verloren gegangen ist oder gestohlen wurde, gilt es, einige Informationen zu beachten.
- Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Erfurt haben, sind Sie verpflichtet, den Verlust/Diebstahl Ihres Personalausweises bei der Passbehörde zu melden. Hierzu sprechen Sie bitte persönlich vor oder teilen uns dies auf dem Schriftweg mit. Für den Besuch in unserem Bürgerbüro benötigen Sie einen Termin. Wir empfehlen eine Verlust- oder Diebstahlanzeige bei der Polizei.
- Alle deutschen Staatsangehörigen sind verpflichtet ein gültiges Ausweisdokument zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind. Deshalb ist ein neuer Ausweis zu beantragen, wenn Sie keinen gültigen Reisepass besitzen. Hierzu sprechen Sie persönlich bei der Passbehörde vor und unterschreiben hier eine Erklärung über den Verlust/Diebstahl und/oder legen die Verlust- oder Diebstahlanzeige der Polizei vor.
Wenn Ihnen der neue elektronische Ausweis im Scheckkartenformat verloren geht oder gestohlen wurde, beachten Sie bitte zusätzlich:
- Falls die Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) eingeschaltet ist, lassen Sie diese sofort über den Sperrnotruf sperren (Telefonnummer +49 116 116 - aus dem Inland kostenfrei - und +49 (0)30 40 50 40 50 aus dem Ausland). Nur wenn der elektronische Identitätsnachweis (eID) gesperrt ist, lässt sich eine missbräuchliche Verwendung verhindern.
- Bitte informieren Sie die Passbehörde so schnell wie möglich. Wir können ebenfalls die Sperrung veranlassen.
- Falls Sie die elektronische Unterschriftsfunktion aktiviert haben, ist es notwendig, dass Sie zusätzlich die elektronische Signatur (QES) sperren lassen. Dazu setzen Sie sich mit dem Anbieter in Verbindung, bei dem Sie Ihr Signaturzertifikat erworben haben.
Bei Wiederauffinden des Dokumentes
- informieren Sie uns bitte sofort, um Probleme bei Auslandsreisen zu vermeiden
- Hintergrund: Alle verlorenen oder gestohlenen Ausweisdokumente werden in der Inpol-Sachfahndung der Polizei ausgeschrieben. Ohne Löschung der Sachfahndung durch die Passbehörde kann der Ausweis nicht weiter verwendet werden und es kommt zu Problemen bei Grenzkontrollen. Es kann nicht immer mit der sofortigen weltweiten Löschung der Ausschreibung in den Sachfahndungsdateien gerechnet werden. Daher ist es möglich, dass ein wieder aufgefundenes Ausweisdokument nicht uneingeschränkt weiter verwendet werden kann und es bei späteren internationalen Reisen zu Unannehmlichkeiten kommt. Gegebenenfalls ist eine Neuausstellung des Personalausweises sinnvoll.
Links
- Abmeldung: Wegzug ins Ausland oder Abmeldung einer Nebenwohnung
- Auskunft aus dem Melderegister - Beantragung einer Auskunftssperre aus dem Melderegister
- Befreiung von der Ausweispflicht
- Dokumente für Minderjährige
- eID-Karte
- Freischaltung Online-Ausweisfunktion oder Änderung der PIN
- Führungszeugnis
- Haushaltsbescheinigung
- Lebensbescheinigung
- Meldebescheinigung
- Melderegisterauskunft (persönliche Vorsprache)
- Melderegisterauskunft (schriftliche Anfrage bzw. online)
- Namensänderung (öffentlich-rechtlich): Bearbeitung/ Vollzug einer Namensänderung
- Reisepass
- Ummeldung des Wohnsitzes nach Umzug im Stadtgebiet
- Vorläufiger Personalausweis
- Vorläufiger Reisepass