Ummeldung des Wohnsitzes nach Umzug im Stadtgebiet
- Nach erfolgtem Einzug in die Wohnung durch persönliche Vorsprache innerhalb von zwei Wochen.
- Eine Anmeldung vor dem Einzug ist nicht möglich.
- Eine Familie (Ehegatten, Lebenspartner, Kinder) mit denselben, bisherigen und künftigen Wohnungen kann sich von einem Meldepflichtigen vertreten lassen. Keine Familienangehörige sind Freunde, Verlobte oder in eheähnlicher Gemeinschaft lebende Personen.
- Personalausweis und/ oder Reisepass
- Bei Vertretung durch einen Meldepflichtigen sind die Personalausweise und/oder Reisepässe der übrigen Angehörigen zur Anschriftenänderung mit vorzulegen.
- Vorlage einer Wohnungsgeberbescheinigung
- Eine Abmeldebestätigung des bisherigen Wohnortes ist nicht mehr notwendig.
- Wird ein minderjähriger Einwohner (bis Vollendung des 16. Lebensjahres), der bisher mit beiden Elternteilen in einer Hauptwohnung gelebt hat, von einem Elternteil in eine neue Hauptwohnung umgemeldet, bedarf es der schriftlichen Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils.
- Abmeldung: Wegzug ins Ausland oder Abmeldung einer Nebenwohnung
- Adressaufkleber Personalausweis
- Auskunft aus dem Melderegister - Beantragung einer Auskunftssperre aus dem Melderegister
- Befreiung von der Ausweispflicht
- eID-Karte
- Freischaltung Online-Ausweisfunktion oder Änderung der PIN
- Führungszeugnis
- Haushaltsbescheinigung
- Kinderreisepass
- Lebensbescheinigung
- Meldebescheinigung
- Melderegisterauskunft (persönliche Vorsprache)
- Melderegisterauskunft (schriftliche Anfrage bzw. online)
- Namensänderung (öffentlich-rechtlich): Bearbeitung/ Vollzug einer Namensänderung
- Personalausweis
- Reisepass
- Vorläufiger Personalausweis
- Vorläufiger Reisepass