Führungszeugnis
Sie erhalten das Führungszeugnis auf zwei Wegen:
- Persönliche Vorsprache
ODER - Nutzen Sie die Möglichkeit der Online-Beantragung von Führungszeugnissen unter den Internetseiten des Bundesjustizamtes.
- Personalausweis oder Reisepass
- bei Führungszeugnissen zur Vorlage bei einer Behörde die Anschrift der Behörde und das Aktenzeichen
- bei erweiterten Führungszeugnissen das Schreiben, mit dem dies von Ihnen angefordert wird
13,00 EUR
Hinweis zur Bezahlung:
Für die Bezahlung der Leistung bitten wir bevorzugt Ihre EC-Cash, Visakarte und Girokarte oder die Möglichkeit des kontaktlosen Bezahlens zu nutzen.
Es gibt verschiedene Arten von Führungszeugnissen:
- Privates Führungszeugnis, Belegart N
- Behördenführungszeugnis, Belegart O (1)
- Erweitertes Führungszeugnis, Belegart NE (2)
- Erweitertes Behördenführungszeugnis, Belegart OE (1/2)
(1) Beim Behördenführungszeugnis ist die Anschrift der Behörde und des Bearbeiters erforderlich.
(2) Beim erweiterten Führungszeugnis muss ein Schreiben der jeweiligen Einrichtung oder Behörde vorliegen mit der Bestätigung, für wen ein erweitertes Führungszeugnis und das ein erweitertes Führungszeugnis benötigt wird.
Weitere Erläuterungen zum Thema "Führungszeugnis" finden Sie auf den Internetseiten des Bundesjustizamtes.
- Abmeldung: Wegzug ins Ausland oder Abmeldung einer Nebenwohnung
- Auskunft aus dem Melderegister - Beantragung einer Auskunftssperre aus dem Melderegister
- Befreiung von der Ausweispflicht
- Dokumente für Minderjährige
- eID-Karte
- Freischaltung Online-Ausweisfunktion oder Änderung der PIN
- Haushaltsbescheinigung
- Lebensbescheinigung
- Meldebescheinigung
- Melderegisterauskunft (persönliche Vorsprache)
- Melderegisterauskunft (schriftliche Anfrage bzw. online)
- Namensänderung (öffentlich-rechtlich): Bearbeitung/ Vollzug einer Namensänderung
- Personalausweis
- Reisepass
- Ummeldung des Wohnsitzes nach Umzug im Stadtgebiet
- Vorläufiger Personalausweis
- Vorläufiger Reisepass