Abmeldung: Wegzug ins Ausland oder Abmeldung einer Nebenwohnung
- Die Abmeldung ins Ausland ist Pflicht und ist persönlich im Bürgeramt vorzunehmen. Sie kann auch in schriftlicher Form mittels unten verlinkten Formulars ab einer Woche im Voraus erfolgen.
- Eine Nebenwohnung können Sie sowohl bei der zuständigen Meldebehörde der Haupt- als auch der Nebenwohnung abmelden. Die Abmeldung ist persönlich im Bürgeramt vorzunehmen. Sie kann auch in schriftlicher Form mittels unten verlinkten Formulars erfolgen. Bitte beachten Sie, dass eine Abmeldung nur rückwirkend möglich ist.
- bei persönlicher Vorsprache: Vorlage des Personalausweises und / oder Reisepasses
- bei schriftlicher Abmeldung:
- Kopien der Ausweisdokumente
- Formular Abmeldung
- Angabe einer Telefonnummer für Rückfragen durch den Sachbearbeiter
- Auskunft aus dem Melderegister - Beantragung einer Auskunftssperre aus dem Melderegister
- Befreiung von der Ausweispflicht
- Dokumente für Minderjährige
- eID-Karte
- Freischaltung Online-Ausweisfunktion oder Änderung der PIN
- Führungszeugnis
- Haushaltsbescheinigung
- Lebensbescheinigung
- Meldebescheinigung
- Melderegisterauskunft (persönliche Vorsprache)
- Melderegisterauskunft (schriftliche Anfrage bzw. online)
- Namensänderung (öffentlich-rechtlich): Bearbeitung/ Vollzug einer Namensänderung
- Personalausweis
- Reisepass
- Ummeldung des Wohnsitzes nach Umzug im Stadtgebiet
- Vorläufiger Personalausweis
- Vorläufiger Reisepass