eID-Karte
- persönliche Vorsprache ist bei der Antragstellung erforderlich
- "eID-Karte" ist die Abkürzung für "Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis".
- Die antragstellende Person muss mindestens 16 Jahre alt sein und Staatsangehöriger der EU oder eines EWR-Staates (Norwegen, Island, Liechtenstein) sein.
- Die eID-Karte ermöglicht, deutsche Verwaltungsdienstleistungen über das Internet in Anspruch zu nehmen.
- Die eID-Karte dient nicht als Ausweispapier oder Reisedokument und wird ohne Lichtbild ausgestellt.
- 37,00 EUR
Hinweis zur Bezahlung:
Für die Bezahlung der Leistung bitten wir bevorzugt Ihre EC-Cash, Visakarte und Girokarte oder die Möglichkeit des kontaktlosen Bezahlens zu nutzen.
- Abmeldung: Wegzug ins Ausland oder Abmeldung einer Nebenwohnung
- Auskunft aus dem Melderegister - Beantragung einer Auskunftssperre aus dem Melderegister
- Befreiung von der Ausweispflicht
- Dokumente für Minderjährige
- Freischaltung Online-Ausweisfunktion oder Änderung der PIN
- Führungszeugnis
- Haushaltsbescheinigung
- Lebensbescheinigung
- Meldebescheinigung
- Melderegisterauskunft (persönliche Vorsprache)
- Melderegisterauskunft (schriftliche Anfrage bzw. online)
- Namensänderung (öffentlich-rechtlich): Bearbeitung/ Vollzug einer Namensänderung
- Personalausweis
- Reisepass
- Ummeldung des Wohnsitzes nach Umzug im Stadtgebiet
- Vorläufiger Personalausweis
- Vorläufiger Reisepass