eID-Karte

Information zu der Leistung

  • persönliche Vorsprache ist bei der Antragstellung erforderlich
  • "eID-Karte" ist die Abkürzung für "Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis".
  • Die antragstellende Person muss mindestens 16 Jahre alt sein und Staatsangehöriger der EU oder eines EWR-Staates (Norwegen, Island, Liechtenstein) sein.
  • Die eID-Karte ermöglicht, deutsche Verwaltungsdienstleistungen über das Internet in Anspruch zu nehmen.
  • Die eID-Karte dient nicht als Ausweispapier oder Reisedokument und wird ohne Lichtbild ausgestellt.

Benötigte Unterlagen

  • gültiger Pass oder Personalausweis/ID-Card aus dem Heimatstaat

Kosten

  • 37,00 EUR

Ansprechpartner

Information Bürgeramt
workTel. +49 361 655-5444+49 361 655-5444faxFax +49 361 655-7777

Zuständige Stelle