Leistungen nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG)
Soziale Ausgleichsleistungen im Rahmen des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes (BerRehaG)
Voraussetzungen und benötigte Unterlagen
1. Sie müssen Verfolgter im Sinne des BerRehaG sein. Dies ist durch eine Bescheinigung der
Rehabilitierungsbehörde nachzuweisen, zu beantragen im Thüringer Landesverwaltungsamt,
Abteilung 4, Referat 610, Karl-Liebknecht-Straße 4 in 98527 Suhl.
Den Link zu den Antragsformularen finden Sie unter der Rubrik "Weiterführende Informationen".
2. Die festgestellte Verfolgungszeit muss bis zum 2. Oktober 1990 angedauert haben oder mehr
als drei Jahre betragen.
3. Sie müssen in Ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sein. Diese Feststellung
wird durch die zuständige Sachbearbeiterin im SG Wohngeld/BAFöG/BerRehaG im Amt für
Soziales der Stadt Erfurt getroffen. Das Antragsformular zur Beantragung der sozialen
Ausgleichsleistungen nach § 8 BerRehaG finden Sie unter "Formulare". Es ist auch bei der
zuständigen Sachbearbeiterin erhältlich.
4. Beziehen Sie eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung aus eigener Versicherung,
ist Voraussetzung für die Gewährung der Ausgleichsleistung, das zwischen Beginn der
Verfolgungszeit und dem Zeitpunkt des Beginns der Rentenzahlung ein Zeitraum von mehr als
sechs Jahren liegt.
Auf Basis Ihres Antrags können Ausgleichsleistungen bis zu 240,00 EUR monatlich, bei Rentnern bis zu 180,00 EUR monatlich gezahlt werden.
Im Rahmen der Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze wurde (u.a.) das BerRehaG mit in Kraft treten zum 29.11.2019 entfristet.
Weitere Informationen zur Antragstellung erhalten Sie beim Thüringer Landesverwaltungsamt.
- Allgemeine Beratung in sozialen Angelegenheiten, Information und Terminvergabe im Haus
- Bearbeitung von Grundstücksanfragen als Zuarbeit entsprechend Sozialhilfegesetz SGB II
- Beglaubigung der Vorsorgevollmacht
- Beihilfe
- Beratung und Unterstützung bei drohendem Wohnungsverlust sowie bei bestehender Obdachlosigkeit
- Bestattungskosten
- Bewilligung von Wohngeld
- Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
- Einmalige Beihilfen
- Ermäßigte Theaterkarten
- Erstellung Negativbescheid, Wohngeld
- Familienpass
- Gewährung von Förderungen nach der Förderrichtlinie -FRL Soziales EF-
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Hilfen zur Gesundheit
- Hilfen zur Pflege
- Leistungen für Bildung und Teilhabe
- Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
- Monatskarte (Sozialticket)
- Projektorganisation für Arbeit und Qualifizierung
- Seniorenarbeit
- Seniorenklub Berliner Platz, Berliner Straße 26
- Seniorenklub Daberstedt, Hans-Grundig-Straße 25
- Seniorenklub Roter Berg mit Garten der Generationen, Jakob-Kaiser-Ring 56
- Seniorenklub Weitergasse 25
- Sinnesbehindertengeld / Blindenhilfe
- Sozialausweis
- Unterhaltsvorschuss