Leistungen nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG)

Information zu der Leistung

Soziale Ausgleichsleistungen im Rahmen des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes (BerRehaG)

Berufliche Nachteile auf Grund politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR sollen durch die berufliche Rehabilitierung ausgeglichen werden.

Verfolgte mit einer Verfolgungszeit von mehr als zwei Jahren, die in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind, erhalten auf Antrag Ausgleichsleistungen in Höhe von bis zu 291,00 € monatlich. Durch eine Änderung von § 3 Absatz 1 Satz 1 BerRehaG erhalten auch verfolgte Schüler Ausgleichsleistungen nach § 8 BerRehaG, unter anderem unter der Voraussetzung, dass die erlebte Verfolgung des Schülers im Erwerbsleben zu Nachteilen geführt haben muss, die sich über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren hinzogen.Ausgleichsleistungen werden nach Vorlage der beruflichen Rehabilitierungsentscheidung auf Antrag ausgezahlt, wenn Ihr Einkommen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht übersteigt.

Zuständig für die berufliche Rehabilitierungsentscheidung ist die Rehabilitierungsbehörde des Landes, von dessen Gebiet die Verfolgungsmaßnahme zu DDR-Zeiten ausgegangen ist (Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen).

Für Thüringen ist die zuständige Behörde das Thüringer Landesverwaltungsamt, Abteilung 4, Referat 610, Karl-Liebknecht-Straße 4 in 98527 Suhl. Den Link zu den Antragsformularen finden Sie unter der Rubrik "Weiterführende Informationen".

Kosten

keine

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen zur Antragstellung erhalten Sie beim Thüringer Landesverwaltungsamt.
 

Ansprechpartner

Frau Steinbrück
Sachbearbeiterin
workTel. +49 361 655-6243+49 361 655-6243faxFax +49 361 655-6249

Zuständige Stelle