Hilfen zur Gesundheit
Personen, die keinen Krankenversicherungsschutz haben, ist Hilfe bei Krankheit durch den Sozialhilfeträger zu erbringen. Die Leistung ist einkommens- und vermögensabhängig.
Ansprechpartner:
- Frau König Tel. 0361 655-6339 Buchstaben A - K
- Frau Stöckigt Tel. 0361 655-6334 Buchstaben L - Z
Fax 0361 655-6299
Antrag und Nachweise über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers.
- Allgemeine Beratung in sozialen Angelegenheiten, Information und Terminvergabe im Haus
- Bearbeitung von Grundstücksanfragen als Zuarbeit entsprechend Sozialhilfegesetz SGB II
- Beglaubigung der Vorsorgevollmacht
- Beihilfe
- Beratung und Unterstützung bei drohendem Wohnungsverlust sowie bei bestehender Obdachlosigkeit
- Bestattungskosten
- Bewilligung von Wohngeld
- Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
- Einmalige Beihilfen
- Ermäßigte Theaterkarten
- Erstellung Negativbescheid, Wohngeld
- Familienpass
- Gewährung von Förderungen für Selbsthilfegruppen
- Gewährung von Förderungen nach den Förderrichtlinien -FRL Soziales EF-
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Hilfen zur Pflege
- Leistungen für Bildung und Teilhabe
- Leistungen nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG)
- Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
- Monatskarte (Sozialticket)
- Projektorganisation für Arbeit und Qualifizierung
- Seniorenarbeit
- Seniorenklub Berliner Straße 26 - Garten der Begegnungen und Café
- Seniorenklub Hans-Grundig-Straße 25
- Seniorenklub Jakob-Kaiser-Ring 56 - Treff und Garten der Generationen
- Seniorenklub Weitergasse 25
- Sinnesbehindertengeld / Blindenhilfe
- Sozialausweis
- Unterhaltsvorschuss