Sinnesbehindertengeld / Blindenhilfe
Sinnesbehindertengeld nach dem Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetz (ThürSinnbGG) und Blindenhilfe nach § 72 Sozialgesetzbuch (SGB) XII erhalten blinde, gehörlose und taubblinde Menschen zum Ausgleich der durch ihre Behinderung bedingten Mehraufwendungen.
Sinnesbehindertengeld ist - im Gegensatz zur Blindenhilfe - eine einkommens- und vermögensunabhängige Leistung.
Sinnesbehindertengeld:
- Antragsvordruck
- Bescheid/Ausweis über Schwerbehinderung
- Betreuerausweis
- Vollmacht
Blindenhilfe:
- Antragsvordruck
- Bescheid/Ausweis über Schwerbehinderung
- Betreuerausweis
- Vollmacht
- Nachweise über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse
- Allgemeine Beratung in sozialen Angelegenheiten, Information und Terminvergabe im Haus
- Bearbeitung von Grundstücksanfragen als Zuarbeit entsprechend Sozialhilfegesetz SGB II
- Beglaubigung der Vorsorgevollmacht
- Beihilfe
- Beratung und Unterstützung bei drohendem Wohnungsverlust sowie bei bestehender Obdachlosigkeit
- Bestattungskosten
- Bewilligung von Wohngeld
- Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
- Einmalige Beihilfen
- Ermäßigte Theaterkarten
- Erstellung Negativbescheid, Wohngeld
- Familienpass
- Gewährung von Förderungen nach der Förderrichtlinie -FRL Soziales EF-
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Hilfen zur Gesundheit
- Hilfen zur Pflege
- Leistungen für Bildung und Teilhabe
- Leistungen nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG)
- Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
- Monatskarte (Sozialticket)
- Projektorganisation für Arbeit und Qualifizierung
- Seniorenarbeit
- Seniorenklub Berliner Platz, Berliner Straße 26
- Seniorenklub Daberstedt, Hans-Grundig-Straße 25
- Seniorenklub Roter Berg mit Garten der Generationen, Jakob-Kaiser-Ring 56
- Seniorenklub Weitergasse 25
- Sozialausweis
- Unterhaltsvorschuss