Bestattungskosten
Gemäß § 74 Sozialgesetzbuch (SGB) XII werden die erforderlichen Kosten einer Bestattung durch den Sozialhilfeträger übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen. Der Nachlass ist vorrangig zur Begleichung der Bestattungskosten einzusetzen. Die Leistung ist einkommens- und vermögensabhängig.
- Antragsvordruck
- Sterbeurkunde
- Wert des Nachlasses
- Lebensversicherung und Sterbegeldversicherung des Verstorbenen
- Nachweise über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers (z.B. Einkommen, Vermögen, Kontoauszüge zur Einsicht, Schwerbehindertenausweis, Mietvertrag und letzte Mietänderung, Krankenversicherungsunterlagen, Betreuerausweis)
- Rechnung des Bestattungsinstitutes im Original
- Gebührenbescheid des Garten- und Friedhofsamtes im Original
- Sonstige Rechnungen im Original
Der Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten ist bei dem Sozialhilfeträger zu stellen, der bis zum Tode der leistungsberechtigten Person Sozialhilfe leistete. In anderen Fällen ist der Sozialhilfeträger zuständig, in dessen Bereich der Sterbeort liegt.
Der Sozialhilfeträger ist nicht für die Veranlassung und Durchführung der Bestattung zuständig!
- Allgemeine Beratung in sozialen Angelegenheiten, Information und Terminvergabe im Haus
- Bearbeitung von Grundstücksanfragen als Zuarbeit entsprechend Sozialhilfegesetz SGB II
- Beglaubigung der Vorsorgevollmacht
- Beihilfe
- Beratung und Unterstützung bei drohendem Wohnungsverlust sowie bei bestehender Obdachlosigkeit
- Bewilligung von Wohngeld
- Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
- Einmalige Beihilfen
- Ermäßigte Theaterkarten
- Erstellung Negativbescheid, Wohngeld
- Familienpass
- Gewährung von Förderungen nach der Förderrichtlinie -FRL Soziales EF-
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Hilfen zur Gesundheit
- Hilfen zur Pflege
- Leistungen für Bildung und Teilhabe
- Leistungen nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG)
- Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
- Monatskarte (Sozialticket)
- Projektorganisation für Arbeit und Qualifizierung
- Seniorenarbeit
- Seniorenklub Berliner Straße 26 - Garten der Begegnungen und Café
- Seniorenklub Hans-Grundig-Straße 25
- Seniorenklub Jakob-Kaiser-Ring 56 - Treff und Garten der Generationen
- Seniorenklub Weitergasse 25
- Sinnesbehindertengeld / Blindenhilfe
- Sozialausweis
- Unterhaltsvorschuss