Bearbeitung von Grundstücksanfragen als Zuarbeit entsprechend Sozialhilfegesetz SGB II
Bevor einem Bezieher von ALG II Beträge ausgezahlt werden, wird durch das zuständige Jobcenter geprüft, ob ggfs. Grundbesitz vorhanden ist und dieser bebaut werden kann.
Seidel-Jentzsch
Sachbearbeiterin
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workTel. +49 361 655-3515+49 361 655-3515faxFax +49 361 655-3509
- Allgemeine Beratung in sozialen Angelegenheiten, Information und Terminvergabe im Haus
- Beglaubigung der Vorsorgevollmacht
- Beihilfe
- Beratung und Unterstützung bei drohendem Wohnungsverlust sowie bei bestehender Obdachlosigkeit
- Bestattungskosten
- Bewilligung von Wohngeld
- Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
- Einmalige Beihilfen
- Ermäßigte Theaterkarten
- Erstellung Negativbescheid, Wohngeld
- Familienpass
- Gewährung von Förderungen nach der Förderrichtlinie -FRL Soziales EF-
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Hilfen zur Gesundheit
- Hilfen zur Pflege
- Leistungen für Bildung und Teilhabe
- Leistungen nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG)
- Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
- Monatskarte (Sozialticket)
- Projektorganisation für Arbeit und Qualifizierung
- Seniorenarbeit
- Seniorenklub Berliner Straße 26 - Garten der Begegnungen und Café
- Seniorenklub Hans-Grundig-Straße 25
- Seniorenklub Jakob-Kaiser-Ring 56 - Treff und Garten der Generationen
- Seniorenklub Weitergasse 25
- Sinnesbehindertengeld / Blindenhilfe
- Sozialausweis
- Unterhaltsvorschuss