Gaststättentätigkeiten
- Die Ausübung der Gaststättentätigkeit im stehenden Gewerbe bedarf in Thüringen keiner Erlaubnis
- Die Gewerbeanzeige mit der Angabe über die Art der Speisen und Getränke hat spätestens 4 Wochen vor Eröffnung des Betriebes zu erfolgen
Antragstellung bzw. Einreichung der Unterlagen, Aushändigung:
- persönliche Vorsprache, per Fax, Postweg, E-Mail (PDF muss unterschrieben sein), auch per Vollmacht möglich
- persönliche Aushändigung, auch per Fax oder Postweg möglich
- vollständig ausgefülltes Formular - GewA 1 bei Gewerbeanmeldung, GewA 2 bei Gewerbeummeldung, GewA 3 bei Gewerbeabmeldung
- Nachweis der Identität bei persönlicher Vorsprache (natürliche Personen)
- Nachweis der Identität des gesetzlichen Vertreters bei persönlicher Vorsprache sowie Vorlage Registerauszug (Amtsgericht) bei Unternehmen mit Eintragungspflicht in das Handelsregister
- Nachweis der Beantragung einer Auskunft aus dem Bundeszentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Abt. Bürgerservice oder zuständige Meldebehörde)
- Nachweis der Beantragung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten oder zuständige Gewerbebehörde)
- Anmeldung/Verlängerung einer Tätigkeit als Prostituierte/Prostituierter gemäß § 3 Abs. 1 ProstSchG
- Anzeigen über Erwerbstätigkeit
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Erlaubnis nach der Gewerbeordnung für andere Spiele mit Gewinnmöglichkeiten
- Erlaubnisverfahren nach § 2 Thüringer Spielhallengesetz - Spielhallen und ähnliche Unternehmen
- Erlaubnisverfahren nach § 33 a Gewerbeordnung - Schaustellen von Personen
- Erlaubnisverfahren nach § 33 c Gewerbeordnung - Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
- Erlaubnisverfahren nach § 34 a Gewerbeordnung - Bewachungsgewerbe
- Erlaubnisverfahren nach § 34 b Gewerbeordnung - Versteigerergewerbe
- Erlaubnisverfahren nach § 34 c Gewerbeordnung - Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter
- Erlaubnisverfahren nach § 34 f Gewerbeordnung - Finanzanlagenvermittlung
- Erlaubnisverfahren nach § 34 Gewerbeordnung - Pfandleihgewerbe
- Erlaubnisverfahren nach § 34 h Gewerbeordnung - Honorar-Finanzanlagenberater
- Erlaubnisverfahren nach § 34 i Gewerbeordnung - Immobiliardarlehensvermittler
- Erlaubnisverfahren nach § 55 Gewerbeordnung - Reisegewerbekarte
- Erteilung einer Ausnahmegenehmigung im Reisegewerbe
- Erteilung von Auskünften aus dem Gewerberegister
- Geeignetheitsbestätigung nach § 33 c Gewerbeordnung zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
- Gewerbeanmeldungen, Gewerbeummeldungen und Gewerbeabmeldungen
- Gewerbesteuerbescheid
- Vergnügungssteuerbescheid
- Vollzug der Preisangabenverordnung
- Vollzug des Schornsteinfegerhandwerksgesetzes
- Vollzug des Textilkennzeichnungsgesetzes und des Kristallkennzeichnungsgesetzes
- Vollzug des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes