Erlaubnisverfahren nach § 34 a Gewerbeordnung - Bewachungsgewerbe

Information zu der Leistung

Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will, bedarf der Erlaubnis.

Benötigte Unterlagen

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Auskunft aus dem Bundeszentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Abt. Bürgerservice oder zuständige Meldebehörde)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten, örtlich zuständige Gewerbebehörde)
  • Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes in Steuersachen
  • Auskunft vom zuständigen Amtsgericht, Abteilung Insolvenz und Abteilung Zwangsvollstreckung (Einholung durch das Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten)
  • Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer (Einholung durch das Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten)
  • Nachweis über erforderliche Mittel und Sicherheiten
  • Nachweis über Abschluss Haftpflichtversicherung
  • Unterrichtungsnachweis
  • Vorlage Registerauszug bei Unternehmen mit Eintragungspflicht in das Handelsregister (Amtsgericht)

Antragstellung bzw. Einreichung der Unterlagen, Aushändigung:

  • persönliche Vorsprache, per Fax, Postweg, E-Mail (PDF-Ausdruck muss unterschrieben sein) auch per Vollmacht möglich
  • persönliche Aushändigung, auch per Fax oder Postweg möglich

Kosten

  • 150,00 bis 1.000,00 EUR
  • Geeignetheitsprüfung je Wachperson 40,00 EUR 

Ansprechpartner

Frau Lange-Dittmar
Sachbearbeiterin
workTel. +49 361 655-7811+49 361 655-7811faxFax +49 361 655-7777

Zuständige Stelle

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