Erlaubnis nach der Gewerbeordnung für andere Spiele mit Gewinnmöglichkeiten

Information zu der Leistung

Wer gewerbsmäßig andere Spiele mit Gewinnmöglichkeiten veranstalten will, bedarf der Erlaubnis.

Benötigte Unterlagen

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Auskunft aus dem Bundeszentralregister (örtlich zuständige Meldebehörde)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten, örtlich zuständige Gewerbebehörde)
  • Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes in Steuersachen
  • Vorlage Registerauszug bei Unternehmen mit Eintragungspflicht in das Handelsregister (Amtsgericht)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Bundeskriminalamt

Antragstellung bzw. Einreichung der Unterlagen, Aushändigung:

  • persönliche Vorsprache, per Fax, Postweg, E-Mail (PDF-Dokument muss unterschrieben sein), auch per Vollmacht möglich
  • persönliche Aushändigung, auch per Fax oder Postweg möglich

Kosten

10,00 bis 250,00 EUR

Ansprechpartner

Frau Schilling
Sachbearbeiterin
workTel. +49 361 655-7804+49 361 655-7804

Zuständige Stelle

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