Anmeldung/Verlängerung einer Tätigkeit als Prostituierte/Prostituierter gemäß § 3 Abs. 1 ProstSchG
- Anmelden müssen sich alle weiblichen, männlichen und trans* Prostituierten, welche eine sexuelle Dienstleistung gegen Entgelt erbringen. Diese Anmeldung muss vor Aufnahme der Tätigkeit bzw. vor Ablauf der bisherigen Anmeldebescheinigung bei der Behörde erfolgen, in deren Zuständigkeit Sie die Tätigkeit überwiegend wahrnehmen möchten.
- Vor Erteilung der Anmeldebescheinigung ist eine gesundheitliche Beratung (keine Untersuchung) wahrzunehmen. Diese können Sie in einem Gesundheitsamt Ihrer Wahl durchführen. Der Nachweis der Gesundheitsberatung ist für die Anmeldung der Prostitutionsausübung zwingend erforderlich. Dieser Nachweis ist bei Personen zwischen dem 18. und 21. Lebensjahr 6 Monate und bei Personen über 21 Jahren ein Jahr gültig und darf bei der Erstanmeldung nicht älter als drei Monate sein.
- Zusätzlich zur Ausstellung einer Anmeldebescheinigung haben Sie die Möglichkeit, eine Alias-Bescheinigung zu erhalten.
- 2 Lichtbilder
- Personalausweis/Reisepass/Pass- oder Ausweisersatz
- Bescheinigung über eine gesundheitliche Beratung (bei Erstanmeldung nicht älter als drei Monate)
- Anzeigen über Erwerbstätigkeit
- Auskunft aus dem Gewerbeanzeigen/-register
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Erlaubnis nach der Gewerbeordnung für andere Spiele mit Gewinnmöglichkeiten
- Erlaubnisverfahren nach § 2 Thüringer Spielhallengesetz - Spielhallen und ähnliche Unternehmen
- Erlaubnisverfahren nach § 33 a Gewerbeordnung - Schaustellen von Personen
- Erlaubnisverfahren nach § 33 c Gewerbeordnung - Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
- Erlaubnisverfahren nach § 34 a Gewerbeordnung - Bewachungsgewerbe
- Erlaubnisverfahren nach § 34 b Gewerbeordnung - Versteigerergewerbe
- Erlaubnisverfahren nach § 34 c Gewerbeordnung - Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter
- Erlaubnisverfahren nach § 34 f Gewerbeordnung - Finanzanlagenvermittlung
- Erlaubnisverfahren nach § 34 Gewerbeordnung - Pfandleihgewerbe
- Erlaubnisverfahren nach § 34 h Gewerbeordnung - Honorar-Finanzanlagenberater
- Erlaubnisverfahren nach § 34 i Gewerbeordnung - Immobiliardarlehensvermittler
- Erlaubnisverfahren nach § 55 Gewerbeordnung - Reisegewerbekarte
- Erteilung einer Ausnahmegenehmigung im Reisegewerbe
- Gaststättentätigkeiten
- Geeignetheitsbestätigung nach § 33 c Gewerbeordnung zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
- Gewerbeanmeldungen, Gewerbeummeldungen und Gewerbeabmeldungen
- Gewerbesteuerbescheid
- Vergnügungssteuerbescheid
- Vollzug der Preisangabenverordnung
- Vollzug des Schornsteinfegerhandwerksgesetzes
- Vollzug des Textilkennzeichnungsgesetzes und des Kristallkennzeichnungsgesetzes
- Vollzug des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes