Anmeldung/Verlängerung einer Tätigkeit als Prostituierte/Prostituierter gemäß § 3 Abs. 1 ProstSchG

Information zu der Leistung

  • Anmelden müssen sich alle weiblichen, männlichen und trans* Prostituierten, welche eine sexuelle Dienstleistung gegen Entgelt erbringen. Diese Anmeldung muss vor Aufnahme der Tätigkeit bzw. vor Ablauf der bisherigen Anmeldebescheinigung bei der Behörde erfolgen, in deren Zuständigkeit Sie die Tätigkeit überwiegend wahrnehmen möchten.
  • Vor Erteilung der Anmeldebescheinigung ist eine gesundheitliche Beratung (keine Untersuchung) wahrzunehmen. Diese können Sie in einem Gesundheitsamt Ihrer Wahl durchführen. Der Nachweis der Gesundheitsberatung ist für die Anmeldung der Prostitutionsausübung zwingend erforderlich. Dieser Nachweis ist bei Personen zwischen dem 18. und 21. Lebensjahr 6 Monate und bei Personen über 21 Jahren ein Jahr gültig und darf bei der Erstanmeldung nicht älter als drei Monate sein.
  • Zusätzlich zur Ausstellung einer Anmeldebescheinigung haben Sie die Möglichkeit, eine Alias-Bescheinigung zu erhalten.

Benötigte Unterlagen

  • 2 Lichtbilder
  • Personalausweis/Reisepass/Pass- oder Ausweisersatz
  • Bescheinigung über eine gesundheitliche Beratung (bei Erstanmeldung nicht älter als drei Monate)

Kosten

  • Diese Leistung ergeht gemäß § 2 ThürAGProstSchG verwaltungskostenfrei.

Ansprechpartner

Herr Franke
Sachgebietsleiter
workTel. +49 361 655-7830+49 361 655-7830faxFax +49 361 655-7777

Zuständige Stelle

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