Erlaubnisverfahren nach § 33 c Gewerbeordnung - Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit

Information zu der Leistung

Wer gewerbsmäßig Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind, und die die Möglichkeit eines Gewinnes bieten, aufstellen will, bedarf der Erlaubnis.

Benötigte Unterlagen

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Auskunft aus dem Bundeszentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Abt. Bürgerservice oder zuständige Meldebehörde)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten, örtlich zuständige Gewerbebehörde)
  • Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes in Steuersachen
  • Vorlage Registerauszug bei Unternehmen mit Eintragungspflicht in das Handelsregister (Amtsgericht)
  • Vorlage Unterrichtungsnachweis IHK oder Sozialkonzept

Antragstellung bzw. Einreichung der Unterlagen, Aushändigung:

  • persönliche Vorsprache, per Fax, Postweg, E-Mail (PDF-Dokument muss unterschrieben sein), auch per Vollmacht möglich
  • persönliche Aushändigung, auch per Fax oder Postweg möglich

Kosten

250,00 EUR bis 1.000,00 EUR

Weiterführende Informationen

Ansprechpartner

Frau Schilling
Sachbearbeiterin
workTel. +49 361 655-7804+49 361 655-7804

Zuständige Stelle

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