Erlaubnisverfahren nach § 34 b Gewerbeordnung - Versteigerergewerbe

Information zu der Leistung

Wer gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern will, bedarf der Erlaubnis.

Benötigte Unterlagen

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Auskunft aus dem Bundeszentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Abt. Bürgerservice oder zuständige Meldebehörde)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten, örtlich zuständige Gewerbebehörde)
  • Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes in Steuersachen
  • Auskunft vom zuständigen Amtsgericht, Abteilung Insolvenz und Abteilung Zwangsvollstreckung (Einholung durch Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten)
  • Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer (Einholung durch Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten)
  • Vorlage Registerauszug bei Unternehmen mit Eintragungspflicht in das Handelsregister (Amtsgericht)

Kosten

50,00 EUR bis 1.500,00 EUR

Weiterführende Informationen

Ansprechpartner

Frau Lange-Dittmar
Sachbearbeiterin
workTel. +49 361 655-7811+49 361 655-7811

Zuständige Stelle

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