Erlaubnisverfahren nach § 33 a Gewerbeordnung - Schaustellen von Personen

Information zu der Leistung

Wer gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen in seinen Geschäftsräumen veranstalten oder für deren Veranstaltungen seine Geschäftsräume zur Verfügung stellen will, bedarf der Erlaubnis.

Benötigte Unterlagen

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Auskunft aus dem Bundeszentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Abt. Bürgerservice oder zuständige Meldebehörde)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten, örtlich zuständige Gewerbebehörde)
  • Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes in Steuersachen
  • Baurechtliche Genehmigung bzw. Stellungnahme des Bauamtes
  • Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer
  • Stellungnahme des Umwelt- und Naturschutzamtes
  • Vorlage Registerauszug bei Unternehmen mit Eintragungspflicht in das Handelsregister (Amtsgericht)

Antragstellung bzw. Einreichung der Unterlagen, Aushändigung:

  • persönliche Vorsprache, per Fax, Postweg, E-Mail (PDF-Dokument muss unterschrieben sein), auch per Vollmacht möglich
  • persönliche Aushändigung, auch per Fax oder Postweg möglich

Kosten

50,00 EUR bis 1.000,00 EUR

Weiterführende Informationen

Ansprechpartner

Frau Schilling
Sachbearbeiterin
workTel. +49 361 655-7804+49 361 655-7804

Zuständige Stelle

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