Erlaubnisverfahren nach § 34 f Gewerbeordnung - Finanzanlagenvermittlung
Wer als Finanzanlagenvermittler oder Anlagenberater gewerblich tätig sein will, bedarf der Erlaubnis.
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Auskunft aus dem Bundeszentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Abteilung Bürgerservice oder zuständige Meldebehörde)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Sachgebiet Gewebeangelegenheiten, örtlich zuständige Gewerbebehörde)
- Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes in Steuersachen
- Auskunft aus dem Insolvenzverzeichnis (Einholung durch Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten)
- Auskunft vom zuständigen zentralen Vollstreckungsgericht
- Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer (Einholung durch Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten)
- Nachweis Berufshaftpflichtversicherung
- Nachweis Sachkunde
- Anmeldung/Verlängerung einer Tätigkeit als Prostituierte/Prostituierter gemäß § 3 Abs. 1 ProstSchG
- Anzeigen über Erwerbstätigkeit
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Erlaubnis nach der Gewerbeordnung für andere Spiele mit Gewinnmöglichkeiten
- Erlaubnisverfahren nach § 2 Thüringer Spielhallengesetz - Spielhallen und ähnliche Unternehmen
- Erlaubnisverfahren nach § 33 a Gewerbeordnung - Schaustellen von Personen
- Erlaubnisverfahren nach § 33 c Gewerbeordnung - Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
- Erlaubnisverfahren nach § 34 a Gewerbeordnung - Bewachungsgewerbe
- Erlaubnisverfahren nach § 34 b Gewerbeordnung - Versteigerergewerbe
- Erlaubnisverfahren nach § 34 c Gewerbeordnung - Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter
- Erlaubnisverfahren nach § 34 Gewerbeordnung - Pfandleihgewerbe
- Erlaubnisverfahren nach § 34 h Gewerbeordnung - Honorar-Finanzanlagenberater
- Erlaubnisverfahren nach § 34 i Gewerbeordnung - Immobiliardarlehensvermittler
- Erlaubnisverfahren nach § 55 Gewerbeordnung - Reisegewerbekarte
- Erteilung einer Ausnahmegenehmigung im Reisegewerbe
- Erteilung von Auskünften aus dem Gewerberegister
- Gaststättentätigkeiten
- Geeignetheitsbestätigung nach § 33 c Gewerbeordnung zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
- Gewerbeanmeldungen, Gewerbeummeldungen und Gewerbeabmeldungen
- Gewerbesteuerbescheid
- Vergnügungssteuerbescheid
- Vollzug der Preisangabenverordnung
- Vollzug des Schornsteinfegerhandwerksgesetzes
- Vollzug des Textilkennzeichnungsgesetzes und des Kristallkennzeichnungsgesetzes
- Vollzug des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes