Geeignetheitsbestätigung nach § 33 c Gewerbeordnung zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit

Information zu der Leistung

Wer Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten aufstellen will, bedarf - neben der allgemeinen Aufstellerlaubnis nach § 33 c Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) - für jeden Aufstellungsort eine Geeignetheitsbestätigung.

Benötigte Unterlagen

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Kopie der allgemeinen Aufstellerlaubnis
  • Vorlage Registerauszug bei Unternehmen mit Eintragungspflicht in das Handelsregister (Amtsgericht)

Antragstellung bzw. Einreichung der Unterlagen, Aushändigung:

  • persönliche Vorsprache, per Fax, Postweg, E-Mail (PDF-Dokument muss unterschrieben sein), auch per Vollmacht möglich
  • persönliche Aushändigung, auch per Fax oder Postweg möglich

Kosten

25,00 bis 50,00 EUR

Weiterführende Informationen

Ansprechpartner

Frau Schilling
Sachbearbeiterin
workTel. +49 361 655-7804+49 361 655-7804

Zuständige Stelle

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