Geeignetheitsbestätigung nach § 33 c Gewerbeordnung zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
Wer Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten aufstellen will, bedarf - neben der allgemeinen Aufstellerlaubnis nach § 33 c Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) - für jeden Aufstellungsort eine Geeignetheitsbestätigung.
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Kopie der allgemeinen Aufstellerlaubnis
- Vorlage Registerauszug bei Unternehmen mit Eintragungspflicht in das Handelsregister (Amtsgericht)
Antragstellung bzw. Einreichung der Unterlagen, Aushändigung:
- persönliche Vorsprache, per Fax, Postweg, E-Mail (PDF-Dokument muss unterschrieben sein), auch per Vollmacht möglich
- persönliche Aushändigung, auch per Fax oder Postweg möglich
- Fax: 0361 655-7777 oder
- E-Mail: buergeramt@erfurt.de
Schilling
Sachbearbeiterin
Sachbearbeiterin
workTel. +49 361 655-7804+49 361 655-7804
- Anmeldung/Verlängerung einer Tätigkeit als Prostituierte/Prostituierter gemäß § 3 Abs. 1 ProstSchG
- Anzeigen über Erwerbstätigkeit
- Auskunft aus dem Gewerbeanzeigen/-register
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Erlaubnis nach der Gewerbeordnung für andere Spiele mit Gewinnmöglichkeiten
- Erlaubnisverfahren nach § 2 Thüringer Spielhallengesetz - Spielhallen und ähnliche Unternehmen
- Erlaubnisverfahren nach § 33 a Gewerbeordnung - Schaustellen von Personen
- Erlaubnisverfahren nach § 33 c Gewerbeordnung - Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
- Erlaubnisverfahren nach § 34 a Gewerbeordnung - Bewachungsgewerbe
- Erlaubnisverfahren nach § 34 b Gewerbeordnung - Versteigerergewerbe
- Erlaubnisverfahren nach § 34 c Gewerbeordnung - Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter
- Erlaubnisverfahren nach § 34 f Gewerbeordnung - Finanzanlagenvermittlung
- Erlaubnisverfahren nach § 34 Gewerbeordnung - Pfandleihgewerbe
- Erlaubnisverfahren nach § 34 h Gewerbeordnung - Honorar-Finanzanlagenberater
- Erlaubnisverfahren nach § 34 i Gewerbeordnung - Immobiliardarlehensvermittler
- Erlaubnisverfahren nach § 55 Gewerbeordnung - Reisegewerbekarte
- Erteilung einer Ausnahmegenehmigung im Reisegewerbe
- Gaststättentätigkeiten
- Gewerbeanmeldungen, Gewerbeummeldungen und Gewerbeabmeldungen
- Gewerbesteuerbescheid
- Vergnügungssteuerbescheid
- Vollzug der Preisangabenverordnung
- Vollzug des Schornsteinfegerhandwerksgesetzes
- Vollzug des Textilkennzeichnungsgesetzes und des Kristallkennzeichnungsgesetzes
- Vollzug des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes