Gewerbesteuerbescheid
Für die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen und für die Festsetzung sowie ggf. die Zerlegung der Gewerbesteuermessbeträge sind die Finanzämter zuständig. Die Festsetzung und Erhebung der Gewerbesteuer, der Verzinsung einschließlich der Entscheidung über Billigkeitsmaßnahmen obliegt den Gemeinden:
- Festsetzung und Anpassung von Gewerbesteuervorauszahlungen auf der Grundlage von Messbescheiden, Steuererklärungen oder Anträgen der Gewerbesteuerpflichtigen
- Gewerbesteuerveranlagung und -zinsberechnung
- Bearbeitung von Widersprüchen und Anträgen auf Stundung und Erlass
- Inanspruchnahme von Haftungsschuldnern
Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz beträgt 470 %.
- Bescheid über die Festsetzung des Steuermessbetrages durch das Finanzamt.
- Erklärung zur Festsetzung der Gewerbesteuervorauszahlung, aktuelle betriebswirtschaftliche Unterlagen
- Vollmacht für den Steuerberater, wenn dieser für den Steuerschuldner tätig werden soll
- Anmeldung/Verlängerung einer Tätigkeit als Prostituierte/Prostituierter gemäß § 3 Abs. 1 ProstSchG
- Anzeigen über Erwerbstätigkeit
- Auskunft aus dem Gewerbeanzeigen/-register
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Erlaubnis nach der Gewerbeordnung für andere Spiele mit Gewinnmöglichkeiten
- Erlaubnisverfahren nach § 2 Thüringer Spielhallengesetz - Spielhallen und ähnliche Unternehmen
- Erlaubnisverfahren nach § 33 a Gewerbeordnung - Schaustellen von Personen
- Erlaubnisverfahren nach § 33 c Gewerbeordnung - Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
- Erlaubnisverfahren nach § 34 a Gewerbeordnung - Bewachungsgewerbe
- Erlaubnisverfahren nach § 34 b Gewerbeordnung - Versteigerergewerbe
- Erlaubnisverfahren nach § 34 c Gewerbeordnung - Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter
- Erlaubnisverfahren nach § 34 f Gewerbeordnung - Finanzanlagenvermittlung
- Erlaubnisverfahren nach § 34 Gewerbeordnung - Pfandleihgewerbe
- Erlaubnisverfahren nach § 34 h Gewerbeordnung - Honorar-Finanzanlagenberater
- Erlaubnisverfahren nach § 34 i Gewerbeordnung - Immobiliardarlehensvermittler
- Erlaubnisverfahren nach § 55 Gewerbeordnung - Reisegewerbekarte
- Erteilung einer Ausnahmegenehmigung im Reisegewerbe
- Gaststättentätigkeiten
- Geeignetheitsbestätigung nach § 33 c Gewerbeordnung zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
- Gewerbeanmeldungen, Gewerbeummeldungen und Gewerbeabmeldungen
- Vergnügungssteuerbescheid
- Vollzug der Preisangabenverordnung
- Vollzug des Schornsteinfegerhandwerksgesetzes
- Vollzug des Textilkennzeichnungsgesetzes und des Kristallkennzeichnungsgesetzes
- Vollzug des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes