Gewerbesteuerbescheid

Information zu der Leistung

Für die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen und für die Festsetzung sowie ggf. die Zerlegung der Gewerbesteuermessbeträge sind die Finanzämter zuständig. Die Festsetzung und Erhebung der Gewerbesteuer, der Verzinsung einschließlich der Entscheidung über Billigkeitsmaßnahmen obliegt den Gemeinden:

  • Festsetzung und Anpassung von Gewerbesteuervorauszahlungen auf der Grundlage von Messbescheiden, Steuererklärungen oder Anträgen der Gewerbesteuerpflichtigen
  • Gewerbesteuerveranlagung und -zinsberechnung 
  • Bearbeitung von Widersprüchen und Anträgen auf Stundung und Erlass 
  • Inanspruchnahme von Haftungsschuldnern

Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz beträgt 470 %.

Benötigte Unterlagen

  • Bescheid über die Festsetzung des Steuermessbetrages durch das Finanzamt.
  • Erklärung zur Festsetzung der Gewerbesteuervorauszahlung, aktuelle betriebswirtschaftliche Unterlagen
  • Vollmacht für den Steuerberater, wenn dieser für den Steuerschuldner tätig werden soll

Weiterführende Informationen

Der Bescheidzugang erfolgt per Post.

Ansprechpartner

N.N.
Hauptsachbearbeiter
workTel. +49 361 655-2578+49 361 655-2578faxFax +49 361 655-2549
Herr Ritter
Sachgebietsleiter
workTel. +49 361 655-2577+49 361 655-2577faxFax +49 361 655-2549

Zuständige Stelle

Weitere Leistungen in der Kategorie Gewerbean-, -abmeldung, -erlaubnisse