Anzeigen über Erwerbstätigkeit

Information zu der Leistung

Anzeigen über Erwerbstätigkeit nach § 138 Absatz 1 Satz 1 Abgabenordnung

Benötigte Unterlagen

Anzeige über An-, Um- oder Abmeldung der Erwerbstätigkeit nach § 138 Absatz 1 Abgabenordnung

Kosten

Bei Antrag auf Bescheinigung der erfolgten Anzeige durch die Stadtkämmerei, Abt. Steuern gegen Vorkasse lt. Verwaltungskostensatzung der Landeshauptstadt Erfurt:  5,00 EUR

Weiterführende Informationen

Es handelt sich ausschließlich um Anzeigen über eine Erwerbstätigkeit, die nicht nach gewerberechtlichen Vorschriften wie Gewerbeordnung, Gaststättengesetz u.ä. beim Bürgeramt, Abt. Gewerbe- und Aufsichtsangelegenheiten anzeige- oder genehmigungspflichtig sind. Das sind gewerbesteuerrechtliche gewerbliche Betätigungen mit Betriebsstätten in Erfurt wie:

  • gewerbliche Betätigungen in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts
  • die Aufnahme einer genehmigten Reisegewerbetätigkeit von der Stadt Erfurt aus oder mit festen Standplätzen in der Stadt Erfurt
  • Betreiben von Betriebsstätten von Versicherungs-, Ingenieurs-, Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaften im Stadtgebiet Erfurt
  • Bauausführungen oder Montagen über die Dauer von 6 Monaten hinaus im Stadtgebiet Erfurt

Weiterführende Links

Zuständige Stelle

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