Lebendtieruntersuchung Schlachtgeflügel

Information zu der Leistung

Vor Abgabe von Schlachtgeflügel ist dieses im Erzeugerbetrieb amtlich zu untersuchen

Benötigte Unterlagen

Nachweise über Mastverlauf und gesundheitlich relevante Aufzeichnungen

Kosten

Untersuchungskosten gemäß ThürVwKostOMASGFF

Zuständige Stelle

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