Lebensmittelproduktion

Information zu der Leistung

Produktionsstätten für Lebensmittel im industriellen oder handwerklichen Maßstab unterliegen den Vorschriften der Verordnung (EG) 852/2004 über Lebensmittelhygiene sowie ggf. weiteren Rechtsvorschriften. Insbesondere müssen die baulichen und sonstigen Voraussetzungen für die Gewährleistung einer guten Hygienepraxis im Betrieb bestehen sowie ein vollständiges Konzept zur Gefahrenanalyse und -beherrschung der angewandten Produktionsprozesse (HACCP-Konzept) vorhanden sein. Beides ist im Rahmen von Überprüfungen vor Ort nachzuweisen.

Benötigte Unterlagen

  • Einrichtungsplan
  • Angaben zum Standort
  • Betriebsbeschreibung mit Produktsortiment
  • HACCP-Konzept

Kosten

keine

Weiterführende Informationen

Die gesetzlichen Grundlagen sind in folgenden Dokumenten enthalten:

  • Verordnung (EG) Nr. 852/2004 vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene
  • Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts

Sie finden die Dokumente auf dieser Seite:

http://www.erfurt.de/ef/de/rathaus/sv/aemter/stelle-317.htmc

Zuständige Stelle

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