Reiseverkehr mit Hunden und Katzen

Information zu der Leistung

Attestierung entsprechender Forderungen des Reiselandes

Benötigte Unterlagen

  • EU-Heimtierausweis für Reisen innerhalb der Europäischen Union sowie in die Schweiz und Norwegen und andere europäische Drittländer
  • Bescheinigung eines Tierarztes über die gültige Tollwutimpfung (Normalerweise im Heimtierausweis)
  • Kennzeichnung mit Mikrochip bzw. Tätowierung (Übergangsfrist bis voraussichtlich Ende 2011)
  • Ggf. Einreisebestimmungen des Drittlandes
  • Ggf. Nachweis weiterer erforderlicher tierärztlicher Untersuchungen und Behandlungen (insbesondere für Reisen nach Irland, Schweden, Malta und in das Vereinigte Königreich)

Kosten

Gemäß Anlage Teil C Nr. 1.3 der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit (ThürVwKostOMSFG) (siehe auch unter Dokumente).

 

 

Weiterführende Informationen

Heimtierausweis

In der Europäischen Union gelten seit dem 1. Oktober 2004 weitgehend einheitliche Bestimmungen für Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen.
Für diese Tiere muss ein EU-Heimtierausweis mitgeführt werden, wenn sie in der EU grenzüberschreitend verbracht werden.
Dieser EU-Heimtierausweis muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, d. h. das Tier muss mittels Tätowierung oder Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nummer in den Pass eingetragen sein.

Neben Angaben zum Tier und seinem Besitzer muss der Pass außerdem den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügt.

Die Ausweise erhalten Sie ausschließlich bei einem niedergelassenen Tierarzt.

Eine Zusammenstellung aller Anforderungen für den Reiseverkehr mit Hunden und Katzen sowie weitere nützliche Tipps erhalten Sie unter Bundestierärztekammer.

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