Reit- und Fuhrbetrieb (gewerblich)

Information zu der Leistung

Erteilung der Genehmigung nach §11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 Buchstabe c Tierschutzgesetz

Benötigte Unterlagen

  • Antrag: Formular 
  • Nachweis der notwendigen Sachkunde (z.B. Bescheinigung von Berufstätigkeit oder Lehrgängen)
  • Nachweis der Räumlichkeiten (ggf. Unterlagen zu Bauantrag)
  • Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers und der verantwortlichen Person (Führungszeugnis)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • ggf. Unterlagen zu verwendeten Fahrzeugen

Kosten

Gemäß Anlage Teil C Nr. 3.1.8 der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit (ThürVwKostOMSFG) (siehe auch unter Dokumente)

Weiterführende Informationen

Für das gewerbsmäßige Unterhalten eines Reit- oder Fahrbetriebes ist eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 Buchstabe c Tierschutzgesetz erforderlich. Die Voraussetzungen für das gewerbsmäßige Unterhalten eines Reit- oder Fahrbetriebes sind in der Regel erfüllt, wenn mehr als ein Tier regelmäßig gegen Entgelt für Reit- oder Fahrzwecke bereitgehalten wird. Dies trifft auch auf Reitvereine zu, die nicht nur für ihre Mitglieder, sondern darüber hinaus regelmäßig für Dritte Pferde gegen Entgelt bereithalten.

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